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Satzung wegen Urnengräbern angepasst

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Satzung wegen Urnengräbern angepasst

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    Weil die Gemeinde auf dem Fremdinger Friedhof ein Urnenfeld mit acht Gräbern anlegen will, musste der Gemeinderat die geltende Friedhofssatzung entsprechend anpassen. Dies ist in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates erfolgt. In die Neufassung der Satzung sind künftig die Größe der Urnengräber und die Nutzungsrechte der Grabstellen geregelt. Zudem wird darin laut Bürgermeister Frank Merkt festgehalten, dass künftig abgelaufene Gräber, die aus geologischen Gründen nicht mehr für Erdbestattungen genutzt werden können, ebenfalls als

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