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Ries: Selbstvermarktungsladen: Frau bestiehlt Rieser Landwirt und muss nun in Haft

Ries

Selbstvermarktungsladen: Frau bestiehlt Rieser Landwirt und muss nun in Haft

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    Eine Frau hat im Ries einen Selbstvermarkter bestohlen.
    Eine Frau hat im Ries einen Selbstvermarkter bestohlen. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Es ist ein System, das auf Vertrauen basiert: Wer in einem Selbstvermarktungsladen eines Landwirts einkauft, legt das Geld dafür in eine Kasse. Ohne Verkäufer, ohne wirkliche Kontrolle. Drei Jahre lang hat dieses System bei einem Rieser Landwirt auch funktioniert, wie dieser erzählt. Ende vergangenen Jahres merkte er dann: Es fehlen kleinere Beträge. Und die wurden irgendwann größer.

    Der Landwirt und seine Frau installierten dann eine Kamera, die die Diebstähle aufzeichnete. Nun muss sich eine 35-Jährige aus dem Ries dafür vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft der Frau Diebstahl in zwei Fällen vor, möglicherweise waren es noch mehr, doch nur diese zwei Taten waren eindeutig durch die

    Zunächst will sich die Angeklagte nicht äußern

    Gestohlen beziehungsweise zu wenig gezahlt haben soll die Frau für diverse Pakete Nudeln, Bratwürste, Eier, Eierlikör und Kartoffeln, einmal im Wert von 115 sowie für 61 Euro. Zu Verhandlungsbeginn wollte die Angeklagte sich nicht äußern. Sie wolle sich die Videoaufnahmen anschauen, sagt Verteidigern Christiane Reckerzügl.

    Staatsanwalt Johannes Pausch appelliert an die Angeklagte, die Wahrheit zu sagen, denn er hat mit ihr bereits im Sommer bei einer anderen Verhandlung Bekanntschaft gemacht. Damals bekam sie in einer anderen Sache eine Freiheitsstrafe von drei Monaten – die hat die Frau aber noch nicht angetreten. Zudem stand die Frau zum Zeitpunkt ihrer Taten im März und April bereits unter zwei offenen Bewährungsstrafen.

    Wie die Angeklagte ihr Motiv erklärt

    Auch Richter Schamann wirft ein, dass die zu erwartende Freiheitsstrafe im Falle eines Geständnisses ein halbes Jahr kürzer sein werde. Er sagt im Saal zur Angeklagten, auf den Aufnahmen erkenne er sie sogar mit dem Mundschutz, den sie jetzt trage. Die Angeklagte bespricht sich schließlich noch einmal mit ihrer Anwältin und räumt dann doch ein, dass sie möglicherweise nicht den vollen Betrag bezahlt habe.

    Ihr Motiv erklärt sie mit einer Notlage aus der damaligen Corona-Situation. Staatsanwalt Pausch fragt erstaunt nach: „Wieso war

    Warum die Frau Eierlikör gestohlen hat, fragt Staatsanwalt Pausch

    Und der Eierlikör, wofür habe sie den gebraucht, will Pausch wissen? Ein Dankeschön für Bekannte, die geholfen hatten. Die Angeklagte erklärt, dass sie und ihr Mann – der derzeit im Gefängnis sitzt – versuchen, eine kleine Landwirtschaft aufzubauen. Doch mit dem kleinen Tierbestand haben sie noch kein Einkommen.

    Verteidigerin Reckerzügl wollte vom betroffenen Landwirt wissen, ob es nicht sein könne, dass auch andere Personen nicht bezahlt hätten. Der Landwirt wiegelt ab, er sei mit der Polizei die Fälle durchgegangen. An den Tagen habe es nur zwei bis drei Kunden gegeben, die eindeutig gezahlt hätten. In einem Fall sei die Angeklagte auch mit einer anderen Person zu sehen, diese konnte aber nicht identifiziert werden.

    Eine Bewährungsstrafe kommt nicht mehr in Frage

    Die Angeklagte hat einige Vorstrafen, unter anderem wegen Betrugs und Diebstahl. Auch deswegen kommt für Staatsanwalt Pausch keine Bewährungsstrafe in Frage, er fordert ein Jahr Freiheitsstrafe. Die Frau habe keine gesicherten Vermögens- und Familienverhältnisse, den Bauernhof würde er nicht einmal als Kleinstlandwirtschaft bezeichnen.

    Richter Schamann verurteilt die Frau zu diesem Jahr Freiheitsstrafe. Darin ist die Haftstrafe aus dem Sommer eingerechnet. Zwar habe die Angeklagte in ihrer Geldnot Lebensmittel – und nicht beispielsweise teure Kleidung – gestohlen, aber die Läden der Selbstvermarkter funktionierten nur auf Vertrauensbasis. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Der Prozess war vor einigen Wochen schon einmal angesetzt worden. Damals konnte die Angeklagte nicht erscheinen, weil eine Kuh gekalbt hatte und sie auf den Tierarzt warten musste. Bevor die Angeklagte nun ins Gefängnis muss, empfielt ihr Pausch: „Bringen Sie Ihre Tiere unter. Schnellstmöglich.“

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