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Prozess: Haftstrafe für falschen Staatsanwalt

Prozess

Haftstrafe für falschen Staatsanwalt

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    Auch solche Heftchen mit der Aufschrift „Deutsches Reich Reisepass“ sind bei sogenannten „Reichsbürgern“ schon gefunden worden.
    Auch solche Heftchen mit der Aufschrift „Deutsches Reich Reisepass“ sind bei sogenannten „Reichsbürgern“ schon gefunden worden.

    Nächste Runde im Strafverfahren gegen Steffen P.: Der 55-Jährige, er bezeichnet sich selbst als Oberreichsanwalt des Deutschen Reiches, wurde jetzt wegen Urkundenfälschung und missbräuchlicher Verwendung von Berufsbezeichnungen vom Augsburger Amtsgericht erneut zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte, geboren in Riesa, wohnhaft in Buttenwiesen, wird der sogenannten „Reichsbürgerszene“ zugerechnet, was er selbst von sich weist. Er sieht sich selbst, so machte er dem Gericht klar, als Repräsentant des nach wie vor existierenden Deutschen Reiches, das weiterhin handlungsfähig sei. Die Legitimation der Schöffenkammer um Richter Dominik Wagner stritt Steffen P. für sich ebenso ab wie die Zuständigkeit von Staatsanwältin Wagner (mit dem

    Zweiter Anklagepunkt: Steffen P. soll sich im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren im Jahr 2016 in Nördlingen gegenüber Polizei- und Justizbeamten unberechtigt als Staatsanwalt bezeichnet haben. Auch das stritt er ab. Es sei unter seiner Würde, sich als Staatsanwalt zu bezeichnen, sein Titel laute Oberreichsanwalt, was er auch gegenüber den Polizisten so gesagt habe. Ein als Zeuge geladener

    Der Handlanger des Angeklagten, der 64-jährige Selbstständige, konnte das Gericht erfolgreich davon überzeugen, wegen ausstehender anderer Verfahren nicht aussagen zu müssen, um sich nicht selbst zu belasten. Also wurde die Aussage verlesen, die der gelernte Drucker seinerzeit bei der Polizei gemacht und dabei unzweifelhaft geschildert hatte, wie es zu den Druckaufträgen durch den Angeklagten gekommen war. P. forderte das Gericht auf, ihm doch beschlagnahmte Originaldokumente vorzulegen. Anhand derer könne er nachweisen, dass diese von staatlichen Stellen als gültig anerkannt worden seien. Nicht nötig, so die Staatsanwältin, da unstrittig sei, dass die Dokumente nicht von amtlichen Stellen hergestellt worden und somit ungültig seien. So sah es auch das Gericht.

    In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, gebildet als Gesamtstrafe aus den 213 Fällen der Urkundenfälschung und jenem der falschen Verwendung einer Berufsbezeichnung. Rechtsanwalt und Pflichtverteidiger Stefan Mittelbach scheiterte mit seinen Bemühungen, seinen Mandanten vor einer weiteren Verurteilung zu bewahren. Das Gericht schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den Angeklagten zu einer

    Bereits im April war Steffen P. vom Gericht in Augsburg zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden. Derzeit sitzt er in Gablingen im Gefängnis. In seinen letzten Worten berief er sich erneut auf die Existenz des Deutschen Reiches und drohte allen Verfahrensbeteiligten anderer Meinung, er werde sie verklagen. Noch im Gerichtssaal kündige er zudem Revision an, er werde nötigenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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