Kann ein Betrieb keine Rechnungen mehr bezahlen, dann ist er rechtlich dazu verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Erfolgt das verspätet, macht er sich strafbar. Der Vorwurf lautet dann: Insolvenzverschleppung. Im Prozess, der derzeit vor der 10. Strafkammer am Augsburger Landgericht verhandelt wird, liegen noch viele weitere Anklagepunkte und einige Rätsel vor. Einer der drei Beschuldigten ist einschlägig vorbestraft. Dem früheren Rieser Steuerberater drohen sogar mehrere Jahre Haft – es wäre seine zweite Gefängnisstrafe.
Wirtschaftskriminalität