Wer am Ende der Ausbildung seine Prüfung besteht, der erhält fortan sein Gesellengehalt, so ist es zum Beispiel im Handwerk und der Industrie. Das schreibt das Berufsbildungsgesetz vor. Es gibt aber eine Ausnahme: die Pflege. Ein Rieser Auszubildender klagt gegenüber unserer Redaktion, er habe seine Prüfungen bestanden, sein Gehalt bleibe aber gleich – und das, obwohl er und seine Mitschüler gerade in der Corona-Krise besonders wichtig gewesen seien für ihre Betriebe, ständig für kranke Kollegen einspringen, anspruchsvolle Aufgaben selbstständig erledigen.
Personalmangel