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Oettingen: Betrunkener Motorradfahrer verliert Begleiter in Oettingen während der Fahrt

Oettingen

Betrunkener Motorradfahrer verliert Begleiter in Oettingen während der Fahrt

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    Ein Motorradfahrer ist in Nördlingen verurteilt worden.
    Ein Motorradfahrer ist in Nördlingen verurteilt worden. Foto: Peter Steffen, dpa (Symbolfoto)

    Ein junger Mann trinkt mit seinem Arbeitskollegen, beide sind Straßenbauarbeiter, an an der Tankstelle in Oettingen ein paar Bier. Es ist ein Septemberabend 2019. Anschließend will er ihn noch mit seinem Motorrad nach Hause fahren. In der Lage ist er dazu nicht mehr. Einen Helm hat er auch nicht für seinen Sozius. Dass er Cannabis konsumiert hat, weiß sein Kollege nicht.

    In der Königsstraße geschieht dann das Unglück: Der Motorradfahrer gibt zu viel Gas, das Motorrad steigt auf, der Begleiter fällt herab und bricht sich einen Wirbel - bis heute klagt er über Rückenprobleme, seinen Beruf kann er nicht mehr ausüben. Der Motorradfahrer fuhr zunächst weiter, da er den Verlust gar nicht bemerkt habe, wie er angab, erst später kehrte er zu seinem Kollegen zurück. In der Summe: ein „krasses Fehlverhalten“, wie Richter Gerhard Schamann befand.

    Der Motorradfahrer verlor seinen Mitfahrer während der Fahrt

    Der Vorwurf der Unfallflucht war von der Staatsanwaltschaft aber wieder fallengelassen worden. Die Anklage in der Verhandlung vom Donnerstag am Amtsgericht Nördlingen lautete auf fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Zusätzlich habe er sich der vorsätzlichen Trunkenheit im Straßenverkehr schuldig gemacht, denn spätestens als er seinen Beifahrer verloren hatte, so Staatsanwalt Michael Rauh, muss ihm bewusst gewesen sein, dass er nicht mehr in der Lage war, ein Fahrzeug zu führen. Weil er trotzdem noch weiterfuhr, handelte er ab diesem Zeitpunkt vorsätzlich.

    Der 32 Jahre alte Motorradfahrer, der aus einem Nördlinger Ortsteil stammt, hatte 1,46 Promille und THC im Blut. Er sagte: „Ich wollte keinen Wheely machen.“ Sein 125-PS-Motorrad fange zu „hüpfen“ an, wenn man versehentlich zu viel Gas gebe und einen zu kleinen Gang eingelegt hätte, erklärte sein Verteidiger Roland Aigner. Warum er aber überhaupt noch gefahren sei, fragte ihn Richter Gerhard Schamann. Die Antwort: „Ich kann es Ihnen nicht sagen.“ Mit dem 33-jährigen Opfer sei er nach wie vor befreundet, dieser hatte auch keinen Strafantrag gestellt. Die Haftpflichtversicherung übernahm den Schaden.

    Der Angeklagte hatte Drogenprobleme

    Der Angeklagte ist fünffach und einschlägig vorbestraft. Vom Staatsanwalt gefragt, wie es um sein Drogenproblem stehe, antwortete der Angeklagte: „Mittlerweile nehme ich nichts mehr – nach dieser Sache. An sich ist es kein Problem aufzuhören, man muss es nur wollen.“ - „Das wäre schön, das haben wir schon oft gehört“, sagte Richter Schamann.

    Weil der junge Mann im Oktober, nur einen Monat nach dem Vorfall in Oettingen, bereits wieder vor Gericht stand, wegen des illegalen Besitzes von 17 Gramm Marihuana, musste nun eine Gesamtstrafe gebildet werden.In seinem Plädoyer sagte Staatsanwalt Michael Rauh, er habe sich bei der Vorbereitung des Falls gedacht: „Jetzt ist er fällig.“ Aus seiner Sicht habe der Angeklagte aber „das einzig Richtige getan, um sich den Platz in Gablingen zu ersparen“: Er habe gestanden, sich entschuldigt und die Situation bereinigt. Der Staatsanwalt forderte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung sowie 4000 Euro Geldauflage, außerdem eine Führerscheinsperre von drei Jahren und die Verpflichtung, ein drogenfreies Leben ein Jahr lang nachzuweisen. Verteidiger Roland Aigner forderte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und eine Sperre der Fahrerlaubnis von zwei Jahren. Eine Geldauflage lehnte er ab.

    Angeklagter entschuldigt sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Nördlingen

    Vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte das letzte Wort. „Es tut mir leid. Wie immer, wenn man Mist gebaut hat, wünscht man sich, die Zeit zurückdrehen zu können“, sagte er.

    Richter Schamann verurteilte den Angeklagten zu einem Jahr Gesamtfreiheitsstrafe auf Bewährung und setzte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. Zudem muss der Angeklagte 3000 Euro an das Bayrische Rote Kreuz zahlen und ein drogenfreies Leben durch Haar- und Urin-Stichproben nachweisen. Die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen und er erhielt eine Sperre für zweieinhalb Jahre. Das Urteil ist rechtskräftig.

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