Seit 2008 haben der Bund Naturschutz (BN) und ein Privatkläger um den Oettinger Wildschutzzaun gestritten. Jetzt ist klar: Der mehr als zehn Kilometer lange letzte Teil des Zauns muss weg. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Antrag auf Berufung des Waldbesitzers zurückgewiesen. Der Beschluss liegt unserer Redaktion vor.
Oettingen