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Nordries: Urteil gegen Donauwörtherin nach illegaler Prostitution im Nordries gefallen

Nordries

Urteil gegen Donauwörtherin nach illegaler Prostitution im Nordries gefallen

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    Geschäftspartner legte die Termine fest und vereinbarte die Preise mit den Kunden. Von den Sex-Einnahmen habe er 50 Prozent für sich beansprucht. (Symbolbild)
    Geschäftspartner legte die Termine fest und vereinbarte die Preise mit den Kunden. Von den Sex-Einnahmen habe er 50 Prozent für sich beansprucht. (Symbolbild)

    Eine 53-jährige Donauwörtherin hat sich wegen verbotener Prostitution, die sie in einem Dorf im Nordries ausübte, vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, seit April 2018 illegalerweise dem Geschäft mit dem käuflichen Sex nachgegangen zu sein. Für Mai 2019 hatte die Polizei konkret drei Freier ermitteln können.

    In der landesweiten Verordnung über das Verbot der Prostitution aus dem Jahr 1975 ist festgelegt, dass Prostitution erst in Städten ab 30000 Einwohnern erlaubt ist – im Landkreis Donau-Ries ist sie deshalb nirgends zulässig.

    Die Angeklagte ist verheiratet und Hausfrau, sie hat eine jugendliche Tochter und einen Sohn im jungen Erwachsenenalter. Als Beruf hat die Frau Bürogehilfin gelernt, doch derzeit sei sie arbeitssuchend. Einer legalen geregelten Arbeit sei sie zuletzt vor Jahren nachgegangen. „Ich habe 2017 für einige Monate in einer Bäckerei gearbeitet“, sagte sie.

    Illegale Prostitution im Landkreis Donau-RIes: Angeklagte gesteht

    Die Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und berichtete auch von ihrem Geschäftspartner, der ihr half, Kunden über das Internet zu finden. Der Mann wohnte in einem Dorf im Nordries, in dessen Haus die Frau ein Zimmer hatte, um die Freier zu empfangen. Sie kassierte zwischen 70 und 100 Euro für ihre Dienste. Bei ihrem Geschäftspartner handelt es sich um jenen Mann, der aktuell vor dem Augsburger Amtsgericht unter anderem wegen schwerem Menschenhandel mit einer tschechischen Prostituierten angeklagt ist (wir berichteten). Er habe an seinem Computer über die Internetplattform quoka.de die Sex-Dienstleistungen angeboten sowie zur Anbahnung des Geschäfts mit den Kunden erotische Chatnachrichten ausgetauscht. Er legte auch die Termine fest und vereinbarte die Preise mit den Kunden. Von den Sex-Einnahmen habe er 50 Prozent für sich beansprucht.

    Die Angeklagte war bereits einschlägig vorbestraft. 2015 war sie der verbotenen Prostitution nachgegangen und dafür verurteilt worden. Seitdem hatte die Polizei sie im Visier. Ein weiterer Eintrag im Vorstrafenregister stammt aus dem Jahr 2017 wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Sie befand sich deswegen in offener Bewährung, als sie nun erneut wegen verbotener Prostitution straffällig wurde.

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    landen Sie im Gefängnis"

    Staatsanwalt Michael Rauh plädierte auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Verteidiger Josef Bickelbacher hingegen forderte eine mildere Strafe von nur 100 Tagessätzen. Richter Gerhard Schamann verurteilte die Angeklagte zu 110 Tagessätzen. Das abgelegte Geständnis habe sich strafmildernd ausgewirkt, sagte er in der Urteilsbegründung, obgleich dieses für eine Verurteilung nicht nötig gewesen wäre, es hätten genügend Erkenntnisse aus den Ermittlungen vorgelegen.

    Schamann sagte zu dem Straftatbestand der verbotenen Prostitution, dass dieser hinsichtlich der rechtlich vorgesehenen Strafe in etwa so bedeutend sei, „wie der Diebstahl eines Päckchens Kaugummi“. An sich sei das Delikt also eine Kleinigkeit, im Falle der Angeklagten käme aber die einschlägige Vorstrafe hinzu und dass sie in der Bewährung versagt habe. Er warnte sie: „Beim nächsten Mal, wenn Sie bei uns im Bezirk verbotene Prostitution machen, landen Sie im Gefängnis!“ Diese erwiderte reuevoll: „Ich bin das letzte Mal hier, mich sehen Sie nicht mehr!“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Kripo ermittelt gegen Geschäftspartner wegen schwerem Menschenhandel

    Die Kripo Dillingen teilte auf Nachfrage mit, dass der Fall im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Geschäftspartner wegen schwerem Menschenhandel, der die tschechische Prostituierte betraf, aufgeflogen sei. Die Polizei durchsuchte sein Haus und traf dabei die angeklagte Prostituierte an, bei der gerade noch ein Freier zugegen war. Die weiteren Ermittlungen hätten dann zu den anderen Freiern geführt.

    Der Geschäftspartner ist wegen Beihilfe zur verbotenen Prostitution in dem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht Augsburg angeklagt. Es obliegt der Staatsanwaltschaft, ob sie die Anklage verschärft, sodass diese auf Zuhälterei lautet. Näheres wird Ende 2020 bekannt, wenn der Prozess vor dem Amtsgericht Augsburg fortgesetzt wird.

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