Die Einladungen sind verschickt, die Erwartungen hoch. Schließlich soll die Eheschließung eines der schönsten Ereignisse des Lebens werden. Doch dann kommt die zweite Welle, ein neuer Lockdown, neue Maßnahmen. Die mittlerweile 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung regelt, dass Veranstaltungen, Ansammlungen sowie öffentliche Festivitäten landesweit untersagt sind. Dazu gehören auch Hochzeitsfeiern. Standesamtliche Trauungen hingegen sind weiterhin erlaubt. Dennoch müssen Brautpaare aktuell einige Einschränkungen in Kauf nehmen. Eine Nachfrage bei Rieser Standesämtern.
Nördlingen