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Nördlingen: Sie steuerte das Fluchtauto durch Nördlingen: Prozess wegen gestohlener Goldketten

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Sie steuerte das Fluchtauto durch Nördlingen: Prozess wegen gestohlener Goldketten

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    Eine Frau stand wegen ihrer Beteiligung an einem Schmuckraub vor Gericht.
    Eine Frau stand wegen ihrer Beteiligung an einem Schmuckraub vor Gericht. Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

    Mit einem im übertragenen Sinne blassblauen Auge hat die 31 Jahre alte Angeklagte aus dem Ries das Amtsgericht Augsburg verlassen können. Für ihre Beteiligung an einem spektakulären Diebstahl im April 2014 in Nördlingen hatte sie ein Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Susanne Scheiwiller zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und einer Geldauflage von 300 Euro verurteilt.

    Drei Personen hatten damals zusammengewirkt, um von einem Juwelier in der Polizeigasse Schmuck im Wert von 37.000 Euro zu erbeuten. Eine Bekannte der Angeklagten hatte sich dort teure Schmuckstücke vorlegen lassen und war, als sie die Eigentümerin und Verkäuferin abgelenkt hatte, mit etwa 80 Goldketten aus dem Geschäft gerannt. Sie stieg in ein um die Ecke wartendes Auto, hinter dessen Steuer die Angeklagte saß, neben ihr ein heute 31 Jahre alter Mann. Während sich die Diebin auf der Rückbank versteckte, fuhr die Angeklagte aus der Stadt hinaus. Später übernahm der Mann das Steuer.

    Nun erschien die Angeklagte mit einem Anwalt vor Gericht

    Die heute 35 Jahre alte Diebin war dafür 2016 vom Amtsgericht Nördlingen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verteilt worden, im Berufungsverfahren wurde die Strafe 2017 auf zwei Jahre zur Bewährung reduziert. Im vergangenen April mussten sich die Fahrerin des Wagens und der Mann vor dem

    Jetz erschien sie mit Rechtsanwalt Franz Dieter Wittl (München). Der Verteidiger ersuchte gleich um ein „Rechtsgespräch“ hinter verschlossenen Türen, in dem er anregte, den Tatbeitrag der Frau lediglich als Beihilfe zum Diebstahl zu bewerten, wie die Richterin später zu Protokoll gab. Man einigte sich auch darauf, dass bei einem Geständnis die Strafe unter einem Jahr liegen könnte.

    Der Verteidiger schilderten nun, dass die Angeklagte bei der Flucht nur „aus Liebe und falscher Loyalität“ geholfen habe. Sie sei in den Plan nicht eingeweiht und völlig überrascht gewesen, so die Frau. Als die Diebin im Auto war, sei sie „in Panik“ losgefahren. Das bestätigte auch eine andere Diebin, die jetzt als Zeugin vernommen wurde. „Ich bin überzeugt, dass sie ihm genauso hörig war, wie ich es war“, sagte sie –und war dabei innerlich so aufgewühlt, dass die Richterin ihr gut zureden musste. „Das ist für mich nach wie vor schlimm, das hat so viel kaputt gemacht“, sagte diese Zeugin, die jetzt nicht mehr in Bayern lebt. Ihr damaliger Freund habe sie mit Drohungen und Schlägen zur Tat gezwungen. Auch die Angeklagte habe damals das Geschehen nicht steuern können, antwortete sie auf eine Frage der Richterin.

    Der Mann habe die Angeklagte und Zeugin „wie Marionetten missbraucht“

    Die Darstellung der beiden Frauen akzeptierte auch Staatsanwältin Irmina Zeitner. „Der Diebstahl war schon vollendet, als sie von der Tat erfuhr“, stellte sie fest. Der Mann habe Angeklagte und auch die Zeugin „wie Marionetten missbraucht“. Zwar sei der Beuteschaden enorm, aber die Angeklagte habe davon nichts gesehen. Die Staatsanwältin forderte eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten und eine Geldauflage von 500 Euro. Verteidiger Wittl hielt drei Monate für ausreichend. In ihrem Urteil berücksichtigte Richterin Scheiwiller auch, dass die Angeklagte inzwischen arbeite und sich bemühe, mit Mann und Kindern eine geordnete Existenz aufzubauen.

    Das Verfahren gegen den Mann hatte das Gericht übrigens im April eingestellt. Die zu erwartende Strafe wäre gegenüber einer anderen Verurteilung nicht ins Gewicht gefallen, hieß es.

    Die Goldketten waren überwiegend in einem Pfandleihhaus zu Geld gemacht worden, sie konnten bei den Ermittlungen nicht wieder sichergestellt werden.

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