Seit dem 18. Januar sind sie in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens vorgeschrieben, ab dem 25. Januar ist das Nichtbefolgen dieser Regelung eine Ordnungswidrigkeit, die sanktioniert wird: Sogenannte FFP2-Masken sollen dazu beitragen, die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Maskenpflicht gilt insbesondere im Einzelhandel sowie im öffentlichen Nahverkehr. Bei einer Einkaufsrunde in Nördlingen wollten wir wissen, ob die neue Verordnung bereits beachtet wird oder noch größerer Aufklärungsbedarf herrscht.
Nördlingen