Vier Uhr morgens an einem Apriltag 2020. Eine Kuh wird im Kesseltal auf einen Lastwagen aufgeladen. Eine Stunde später muss der Fahrer einen Tierarzt rufen, denn das Rind kann nicht mehr aufstehen. Der zuständige Tierarzt untersucht das Tier und stellt eine Fraktur am linken Bein fest. Er ordnet eine Notschlachtung an. Der Fall hat juristische Konsequenzen.
Es soll ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorliegen. Im November 2020 legt der Angeklagte Einspruch ein.
Lastwagenfahrer aus dem Ries habe nichts von dem Bruch gewusst
Am Dienstag stand der 33-Jährige aus dem Ries nun vor Gericht. Samira Jessl, Vertreterin der Staatsanwaltschaft Augsburg, las die Anklageschrift im Amtsgericht Nördlingen vor. Der Angeklagte habe das Rind am 5. April 2020 rund 44 Kilometer aus dem Kesseltal nach Belzheim transportiert, obwohl das Tier bereits am 3. April Anzeichen für eine Fraktur zeigte. Es hätte früher von den Schmerzen erlöst werden müssen. Stattdessen litt es während des Transports zusätzlich.
Der Rieser Lastwagenfahrer gab an, nichts von einem Bruch gewusst zu haben. „Ich habe es selbst aufgeladen, es ist ganz normal die Rampe hochgelaufen“, sagte der 33-Jährige. Er habe dabei keine Verletzungen erkannt. Das Tier habe er ganz hinten angebunden und anschließend eine der Trennwände geschlossen. Am Ende der Fahrt soll er bemerkt haben, dass das Rind mit dem linken Bein in der Trennwand hängen geblieben war. Der angeforderte Tierarzt konnte für das Rind nichts mehr tun. Richter Nicolas Pfeil fragte den Angeklagten, welcher Grund ihm von dem Landwirt angegeben wurde, das Tier abzuholen. „Das Rind hätte die anderen Kühe im Stall aufgeregt, weil es brünftig war“, sagte der Angeklagte. So erklärte er sich auch, wieso das Tier versuchte, über die Trennwand zu springen.
Nördlinger Amtsgericht: Die Zeugenaussagen klären Sachlage nicht auf
Der Tierarzt wurde als erster Zeuge aufgerufen. Vor Ort hätte er das Rind untersucht. Vorne links konnte er eine Fraktur festellen. Er habe das notwendige Formular „Anlage 8“ ausgefüllt, sagte der Tierarzt. Auf Nachfragen des Richters zum Alter der Wunde und ob der Angeklagte ihm etwas über deren Ursprung gesagt habe, konnte der Tierarzt nichts sagen. Von außen betrachtet sei es nicht möglich gewesen, das Alter eines solchen Bruchs zu bestimmen.
Die zweite Zeugin und Verantwortliche in dem landwirtschaftlichen Betrieb im Kesseltal, aus dem das Rind abgeholt wurde, gab an, an dem Tag nicht anwesend gewesen zu sein. Auf die Fragen des Richters, ob sie wüsste, wieso das Rind abgeholt werden sollte, ob man in der Familie über das Tier gesprochen habe und ob es bereits vorher verletzt gewesen war, verweigerte die gebürtige Dillingerin die Antwort.
Tierhalter aus dem Kesseltal sollen von der Verletzung gewusst haben
Als dritter Zeuge sagte der zuständige Amtstierarzt aus, der vergangenes Jahr den Hinweis bekam, dass es bei der Notschlachtung Ungereimtheiten gab. Die notwendigen Dokumente seien nicht wie vorgeschrieben unterzeichnet worden, erklärte der Amtstierarzt. Des Weiteren sei es unwahrscheinlich, dass der Bruch, wie er bei dem Tier vorlag, erst während der Fahrt entstanden sei. „Die Splitterfraktur entsteht durch eine hohe Belastung des Knochens in Kombination mit einer Drehung“, sagte der Veterinärmediziner. Er habe deshalb mit der Zeugin telefoniert. Bei dem Gespräch wurde ihm gesagt, dass das Tier bereits vorher gelahmt habe und allen Beteiligten die Verletzung bewusst gewesen sei. Ein Verfahren gegen den landwirtschaftlichen Betrieb sei deshalb im Kreis Dillingen schon angestoßen worden.
Die Frage, wann der Bruch wirklich entstanden ist, konnte am Ende der Verhandlung nicht geklärt werden. Der vierte Zeuge, der eventuell wichtige Angaben zum Zustand der Kuh hätte machen können, konnte aus gesundheitlichen Gründen am Dienstag nicht aussagen. Verteidiger, Richter und Staatsanwaltschaft konnten sich trotzdem einigen. Die Staatsanwaltschaft war bereit, die Anklage gegen Auflagen fallen zu lassen. Der Angeklagte muss in drei Raten 900 Euro an das Tierheim Hamlar spenden. Mit der letzten Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt. Die erste Rate muss der Lastwagenfahrer im Mai 2022 spenden.
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