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Nördlingen: Prozess wegen Betrugs in Nördlingen: Mann verkauft Auto nach nur einem Tag

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Prozess wegen Betrugs in Nördlingen: Mann verkauft Auto nach nur einem Tag

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    Ein Mann musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten.
    Ein Mann musste sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Foto: Lisa Gilz (Symbolbild)

    So ein eigenes Auto, das kann etwas Tolles sein. Gerade im ländlichen Raum, das bedeutet für viele junge Menschen Freiheit. Man ist mobil, nicht abhängig von schlechten Busverbindungen. Doch all das war nicht der Grund, warum sich ein Mann aus dem Landkreis im Jahr 2018 einen Mercedes bei einem Mann in Österreich kaufte. Ein Kaufpreis von 65.000 Euro war ausgemacht, 10.000 Euro Anzahlung gab es bei der Übergabe. Schon am nächsten Tag verkaufte der Mann das Auto weiter. Obwohl es noch nicht einmal abbezahlt war. Warum?

    Das Geld ist bis heute nicht geflossen, wegen Betrugs muss sich der 27-Jährige nun vor dem Amtsgericht Nördlingen verantworten. Per Whatsapp hatte der Angeklagte im Herbst des Jahres 2018 den Kauf mit einem Österreicher vereinbart. Für 65.000 Euro. Ein Bekannter des Angeklagten holte das Auto dort am 30. Oktober ab und übergab die Anzahlung.

    Prozess in Nördlingen: Angeklagter gibt die Tat zu

    Am Tag darauf, am 31. Oktober, verkaufte der Mann das Auto gleich für 27.000 Euro weiter. Die Summe erhielt er in bar. Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Mann das Geld für den Drogenkonsum brauchte.

    Der 27-Jährige lässt über seinen Anwalt Sven Gaudernack ausrichten, dass die Vorwürfe stimmen. Er wolle aber ein bisschen ausholen, um die Situation seines Mandanten zu erklären. Nach einem Unfall, einem schweren Sturz, konnte der seinen Beruf nicht mehr ausüben, hielt sich teilweise mit Gelegenheitsjobs über Wasser, bis er sich für einige Zeit selbstständig machte.

    Im Jahr 2018 sei die Mutter seines Mandanten schwer erkrankt und anschließend gestorben, schildert Gaudernack. „In dieser Zeit ist mein Mandant immer mehr den Betäubungsmitteln verfallen. Er hatte einen erheblichen Finanzierungsbedarf. Das soll keine Entschuldigung sein, aber eine Erklärung, wie es soweit kommen konnte“, so der Anwalt. Es gebe bereits Kontakt zur Drogenberatung, allerdings sei eine Therapie in Corona-Zeiten nicht so einfach.

    Angeklagter sagt: "Ich will mir etwas aufbauen"

    Zudem schildert Gaudernack, dass der 27-Jährige zwischenzeitlich obdachlos gewesen sei. „Inzwischen ist er da aber raus und auf dem Weg, aus diesem Sumpf herauszukommen.“

    Während der Verhandlung merkt Gaudernack noch an, dass er den Kaufpreis sehr hoch finde und dieser deutlich über dem Wert des Fahrzeugs liege. Ursprünglich habe der Verkäufer das Auto gar nicht veräußern wollen, sich aber wohl von dem hohen Preis überzeugen lassen. Der Österreicher erscheint gar nicht vor Gericht, seine Aussage ist aber auch gar nicht mehr nötig. Denn der Angeklagte räumt alle Vorwürfe ein.

    Schließlich will Richter Nicolas Pfeil vom Angeklagten wissen, wie es denn derzeit um seinen Drogenkonsum stehe. „Der Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum ist noch da“, räumt der Mann ein. Sobald der Lockdown vorüber sei, werde er sich um einen Entzug kümmern. „Ich will rauskommen aus der Sucht, mir etwas aufbauen. Ich habe eine Freundin, sie hat ein Kind, um das ich mich mit kümmere“, sagt der Angeklagte.

    Der Angeklagte bekommt eine Bewährungsstrafe

    Richter Pfeil appelliert an den Mann: Trotz Corona müsse er schauen, dass es mit einer Therapie klappe und er die Sucht in den Griff kriege.

    Denn in der Vergangenheit war der Mann ebenfalls schon das eine oder andere Mal wegen Betäubungsmitteln aufgefallen, unter anderem deswegen hat er sieben Einträge im Bundeszentralregister. Die finanzielle Lage ist ebenfalls heikel. Rund 20.000 Euro Schulden hat er – aber der Mann hat nun einen Job in Aussicht.

    Unter anderem deswegen spricht sich auch Staatsanwalt Dennis Schreiber für eine Bewährungsstrafe aus. Bewährung bekommt der 27-Jährige auch für seine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Innerhalb von sechs Monaten muss er sich einen Therapieplatz suchen, dabei soll ihn ein Bewährungshelfer unterstützen. Zudem sollen Wertgegenstände eingezogen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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