Nach dem Prozess wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung im November am Amtsgericht Nördlingen legen sowohl der Anwalt des Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Augsburg Rechtsmittel ein. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagt, dass das Urteil hinter dem Antrag zurückgeblieben sei.
Aber auch der Anwalt des Angeklagten sieht noch Klärungsbedarf und legte Berufung ein. Der Fall wird somit noch einmal aufgerollt.
Der Mann soll die Frau sexuell belästigt haben
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, auf der Rückfahrt von einem Fußballspiel eine Frau mit Down-Syndrom sexuell belästigt zu haben. Er soll ihr mit der Hand unter die Kleidung gelangt und sie im Intimbereich angefasst haben. Mehrfach hatte die Frau den Mann aufgefordert, das zu unterlassen, doch erst als sie die Hand des Mannes aus ihrer Leggings zog, hörte dieser auf.
Im Prozess wollte der Angeklagte selbst nicht aussagen. Dafür sagten acht Zeugen, die mit im Bus saßen, im Prozess aus. Doch deren Schilderungen trugen nur bedingt zur Klärung des Falls bei und gaben teilweise an, von dem Vorfall nichts oder kaum etwas mitbekommen zu haben. Die Aussage der Frau sowie die Plädoyers fanden bei dem Prozess Ende November unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Gericht sprach damals eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten aus. (jltr)
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