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Nördlingen: Prozess in Nördlingen: Mittelfranke beleidigt Richter

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Prozess in Nördlingen: Mittelfranke beleidigt Richter

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    Ein Mittelfranke muss sich inzwischen auch vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten. (Archivfoto)
    Ein Mittelfranke muss sich inzwischen auch vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten. (Archivfoto) Foto: Verena Mörzl

    Immer wieder beschäftigt ein Mittelfranke Gerichte und Behörden. Er hat bereits mehr als 20 Einträge im Bundeszentralregister. In den meisten Fällen geht es um Beleidigungen. 2004 macht er aber vor allem deshalb deutschlandweit Schlagzeilen, weil er das Weißenburger Sozialamt auffordert, seine Bordell-Besuche zu bezahlen. Deswegen soll er damals in mehr als 30 Klagen eingereicht haben. Diese Woche aber sitzt er auf der Anklagebank in Nördlingen.

    Das Sozialamt muss ihm damals weder Bordell-Besuche noch die Gebühren für Porno-Filme oder Kosten für Kontaktmagazine erstatten. Ruhe haben die Behörden dennoch nicht. Allein seit 2012 gibt es sieben Urteile, weil er Menschen massiv beleidigt hat. Ein Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Und weil er den am Amtsgericht Nördlingen arbeitenden Richter Andreas Krug in einer E-Mail im September 2019 als „Schande für das Amt des Richters“ bezeichnet und ihm eine „dreckige Arbeitsauffassung“ attestiert, steht er seit Dienstag wieder vor Gericht.

    Gleich zu Beginn der Sitzung sagt er zum Vorsitzenden Strafrichter Nicolas Pfeil, dass er das Gericht und den Stand Nördlingen nicht anerkenne. „Ich bitte das im Protokoll niederzuschreiben.“ Eine Haltung, die häufig von Reichsbürgern ausgeht, weil sie den Staat nicht anerkennen. Sie sind bekannt für ihre Befangenheitsvorwürfe, Bedrohungen oder Dienstaufsichtsbeschwerden.

    Nördlingen: Der Richter hat nach einem langen Schriftwechsel genug

    Geschädigter und Zeuge Andreas Krug ist nicht nur Jugendrichter sondern auch Mitglied der auswärtigen Strafvollstreckungskammer. In dieser Funktion entscheidet er mit weiteren Richtern unter anderem, ob die Unterbringung von Tätern in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung ausgesetzt werden kann. In der Verhandlung am Dienstag schildert Krug, dass zwischen ihm und dem Angeklagten monatelang „ein Wust“ an Dokumenten hin- und hergeschickt wird. Die Worte an Krug werden immer derber. „Irgendwann reichte es mir“, sagt er im Zeugenstand.

    Er habe sich dann zwei oder drei Formulierungen herausgegriffen und den Verfasser wegen Beleidigung angezeigt. Auch der Vizepräsident des Augsburger Landgerichts hat Strafantrag wegen des Schreibens gestellt. Nicht nur der Tatvorwurf der Beleidigung steht im Raum, sondern auch der üblen Nachrede. Denn der Mittelfranke behauptet in einem weiteren Brief, dass Krug sich in der JVA Kaisheim „eine Ohrfeige abgeholt“ haben soll. Eine erfundene Geschichte, wie der Richter im Zeugenstand sagt. Der Angeklagte schreibt an einem anderen Tag: „Gib das Amt auf und verpiss dich aus Europa“, oder „Baron der Defensive und Untätigkeit“.

    Nach Beleidigungen: Angeklagter begründet Ausraster mit Depressionen

    Pfeil gibt am Dienstag wie üblich dem Angeklagten auch die Möglichkeit, Fragen an den Zeugen zu stellen. Der Mittelfranke sagte dazu: „Normalerweise würde ich Rede und Antwort stehen, aber aufgrund der Voreingenommenheit und Befangenheit verzichte ich darauf. Das halte ich mir für die Revision auf.“ Doch Zeit für Rechtsmittel ist es noch lange nicht.

    Die Verhandlung am Dienstag endet nicht mit einem Urteil, sondern wird ausgesetzt. Ein Gutachter prüft in einem Landgerichtsverfahren, inwieweit eine Depression und chronische Rückenschmerzen mit den Beleidigungen in Zusammenhang stehen könnten. Der Angeklagte gibt vor Gericht an, dass sich sein Verhalten seit einer Psychotherapie 2019 und einer Medikamentenumstellung verbessert habe. „Wegen den Depressionen ticke ich so schnell aus“, sagt er.

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