Wer Handwerker bestellt, sollte sie auch bezahlen können. Weil ein Mann mittleren Alters aus Nördlingen im Mai 2019 seine Zahlungsfähigkeit nur vorspiegelte, als er eine Zimmerei aus dem Landkreis Ansbach mit Arbeiten an seinem Haus im Wert von rund 44.000 Euro beauftragte, hat er sich vor dem Amtsgericht in Nördlingen verantworten müssen. Welche Strafe hat er bekommen? Und was hat es mit der angeblichen Beleidigung auf sich?
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann Betrug vor – ein Delikt, das sich wie ein roter Faden durch dessen Leben zieht: sechsmal wurde er zuvor bereits deswegen verurteilt. Den zweiten Anklagepunkt, der mitverhandelt wurde, lautete Beleidigung und Verleumdung: Im Dezember 2019 soll der Angeklagte die Ehefrau des Chefs eines Rieser Handwerksbetriebs angerufen und ihr gesagt haben, dass ihr Mann sie betrügen würde.
Angeklagter Nördlinger räumt den Betrugsvorwurf ein
Diese andere Frau soll er dabei als „größte Schlampe“ des Orts beleidigt und ihr in dem Telefonat nachgesagt haben, dass sie ansteckende Krankheiten habe und ihre Rechnungen nicht begleichen könne.
Den Betrugs-Vorwurf räumte der Angeklagte gleich zu Beginn ein. „Ich habe den Auftrag gegeben und ich bin schuld“, stellte der Angeklagte klar, der selbst eine Firma betreibt. Er sagte, dass er ursprünglich mit Geld aus einer Lebensversicherung gerechnet habe, „aber das war dann nicht mehr da“.
Der geprellte Zimmermann, der den Angeklagten zuvor nicht persönlich gekannt hat, schilderte, wie er sich die Baustelle im Mai vor zwei Jahren das erste Mal angeschaut habe. Er habe ein Angebot erstellt und der Angeklagte habe den Auftrag für Dacharbeiten unterschrieben. Er habe anschließend eine Abschlags- und eine Schlussrechnung erstellt, wobei der Angeklagte bereits die Abschlagsrechnung nicht bezahlt habe. Über WhatsApp habe der Angeklagte jedoch behauptet, dass er alles schon überwiesen habe.
Mann bestreitet die Beleidigung
Den zweiten Anklagepunkt, eine andere Frau gegenüber der Ehefrau des Chefs eines Rieser Handwerksbetriebs am Telefon beleidigt und verleumdet zu haben, bestritt der Angeklagte. „Ich habe sie nie beleidigt oder sonstiges“, sagte er.
Wie in der Verhandlung klar wurde, ging es dem Angeklagten darum, die Ehefrau, die er nicht persönlich kannte, darauf hinzuweisen, dass ihr Mann fremdgehe. Die Ehefrau, die als Zeugin aussagte und den Tränen nahe war, sagte: „Es stimmt ja, es ist nicht gelogen.“ Ihr Ehemann und die andere Frau hätten damals tatsächlich ein Verhältnis gehabt und sie seien mittlerweile ein Paar. Ihre Scheidung sei bald vollzogen.
Vorwürfe der Beleidigung erhärten sich nicht vor dem Nördlinger Gericht
Sie habe damals auch die andere Frau angerufen und ihr von den Behauptungen des Anrufers erzählt, woraufhin diese Anzeige wegen Beleidigung und Verleumdung erstattete. In der Verhandlung konnte die Ehefrau jedoch die Beleidigung der anderen Frau in jenem Telefonat als „größte Schlampe“ nicht bestätigen. Richter Schamann schlug daraufhin vor, das Verfahren hinsichtlich der Vorwürfe der Beleidigung und Verleumdung einzustellen. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte waren damit einverstanden.
Wegen des Betrugs musste noch ein Urteil gefunden werden. Staatsanwältin Katrin Wegele forderte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung, vor allem wegen der mehrfachen einschlägigen Vorstrafen – sechsmal Betrug – und weil sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch in offener Bewährung befunden habe. Pflichtverteidigerin Bettina Grupp hingegen plädierte auf ein Jahr und drei Monate auf Bewährung, unter anderem wegen einer guten Sozialprognose. In seinem letzten Wort zeigte der Angeklagte Reue.
Das Urteil von Richter Schamann lautete ein Jahr und drei Monate ohne Bewährung sowie Einziehung von Wertersatz. Wegen der hohen Verschuldung des Angeklagten sind die Aussichten der Zimmerei, ihr Geld zu bekommen, jedoch schlecht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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