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Nördlingen: Nördlinger Postmitarbeiter hortet 2000 Sendungen

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Nördlinger Postmitarbeiter hortet 2000 Sendungen

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    Ein Mann hat rund 2000 Postsendungen in einer Garage aufbewahrt.
    Ein Mann hat rund 2000 Postsendungen in einer Garage aufbewahrt. Foto: Wilhelm Unfried (Symbolbild)

    Ein Postbote trägt rund 2000 Sendungen nicht aus. Dafür landete ein 24-Jähriger vor dem Amtsgericht. Dort begründete der Mann, wie es dazu kam.

    Manchmal wird die Arbeit einfach zu viel – ein Gefühl, das viele Menschen kennen dürften. Dass es problematisch werden kann, wenn sich Sachen aufstauen, stellte ein 24-Jähriger fest. Dieser Fall ging sogar so weit, dass der Postbote vor Gericht landete.

    Der Richter will ein Geständnis von dem Mann

    Die Staatsanwaltschaft Augsburg wirft dem Mann vor, dass er 2000 Briefe in einer Garage gelagert hat, zudem soll er fünf von ihnen geöffnet haben. Als ihn die Polizei vernahm, stritt der Mann noch alles ab. Im Prozess macht Richter Gerhard Schamann ihm klar, dass er ohne Geständnis kaum Chancen auf einen guten Ausgang in diesem Fall wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie versuchtem Diebstahl habe.

    Denn der 24-Jährige hortete die Briefe, als er noch unter Bewährung einer früheren Tat stand. So gibt der Angeklagte über seinen Anwalt Sven Gaudernack zu, dass er die Postsendungen in der Garage gelagert hatte – bestreitet jedoch, welche geöffnet zu haben.

    Wie der Anwalt das Verhalten seines Mandanten erklärt

    Das Verhalten seines Mandanten erklärt Gaudernack mit den persönlichen Umständen des Angeklagten, seine damalige Ehefrau – mittlerweile sind die beiden geschieden – war schwanger, dazu kam ein Nebenjob. „Er ist der Sache damals nicht mehr Herr geworden“, sagt Gaudernack. Der Angeklagte führt auch seinen damaligen Nebenjob als Austräger einer Wochenzeitung an. Auch diese stellte er irgendwann nicht mehr zu.

    Die Ex-Frau des Mannes erzählt vor Gericht, dass es damit anfing, dass sie unter dem Bett Postkisten mit Sendungen fand. Auf ihre Frage nach einer Erklärung habe er gemeint, dass die Empfänger verzogen seien. „Ich habe gesagt, dass das nicht unter unser Bett gehört“, erzählt die Frau. Nach ein paar Tagen waren die Kisten verschwunden.

    Die Frau durfte irgendwann nicht mehr in die Garage

    Doch sie fand auch Briefe in einer Kammer unter der Treppe. Geöffnete Kuverts habe sie nicht gesehen. Als sie einmal in die Garage kam, sei diese „rappelvoll“ gewesen. Sie hätten dann zusammen viele der angesammelten Zeitungen weggebracht. Die beiden trennten sich, damit war die Angelegenheit für die Frau erledigt. Nur einmal wollte sie einen Hochstuhl des Kindes aus der Garage holen, doch der Angeklagte habe die Garage dafür nicht geöffnet. Doch sie versucht das Verhalten des Mannes nachzuvollziehen: „Im Nachhinein betrachtet, war es für ihn wirklich zu viel“, sagt die Frau vor Gericht.

    Das Ganze flog auf, als der Angeklagte die Miete für die Garage nicht mehr bezahlte und diese geräumt werden sollte. Ob der 24-Jährige wirklich Briefe geöffnet hat, lässt sich laut Richter Schamann nicht mehr feststellen und ist für den Fall auch nicht relevant. Die Jugendstrafe, die sich der Mann vor einigen Jahren abgeholt hatte, ist es schon: Untreue in 126 Fällen, auch damals schon von Schamann verhandelt.

    Heute arbeitet der Mann wieder in dem Supermarkt, in dem er betrogen hat

    Der Angeklagte arbeitete zu der Zeit bei einem Supermarkt und bereicherte sich mittels fingierter Leergutbuchungen. Doch wie sich Schamann zurückerinnert, musste man dem Angeklagten damals zugutehalten, dass seine Mutter einen Handyvertrag auf den Namen des Sohnes abgeschlossen hatte. Sie bekam den Vertrag wegen Schufaeinträgen nicht. Bei der Post arbeitet der Mann nicht mehr, dafür hat er in diesem Monat einen neuen Job angetreten – im selben Supermarkt wie damals.

    Richter Schamann gibt dem jungen Mann eine letzte Chance und setzt die Freiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung aus, damit der Angeklagte arbeiten und den Unterhalt für sein Kind zahlen kann. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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