Die Gastronomie zählt vielerorts zu den leidtragenden Branchen der Coronakrise. Auch wenn ab nächster Woche die ersten Schritte auf dem Weg in die Normalität gemacht werden (zur Erinnerung: am 18. Mai dürfen Biergärten öffnen, ab dem 25. Mai Lokale und am 30. Mai Gasthöfe, Hotels und Pensionen), so werden sie vor allem die finanziellen Konsequenzen noch lange spüren. Um die Nördlinger Gastronomen zu unterstützen, liegen nun erste Ideen von der CSU-Stadtratsfraktion und der Stadt Nördlingen vor.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt einer Pressemitteilung zufolge zunächst einmal den Antrag, dass die Stadt heimische Gastronomiebetriebe entlasten und unterstützen soll. „Die Möglichkeiten der Außenbestuhlung für unsere Gaststätten sollten seitens der Stadt großzügig erweitert werden. Außerdem schlagen wir vor, den Wirten die Gebühren für diese Nutzung seitens der Stadt auf zwei Jahre zu erlassen“, sagt der Fraktionsvorsitzende Steffen Höhn. Gerade im Bereich des Marktplatzes, am Weinmarkt und insgesamt in der Fußgängerzone gebe es gut nutzbare Flächen.
CSU: Stadt soll prüfen, ob Sonderbiergärten eingeführt werden können
Die Stadt sollte darüber hinaus prüfen, so heißt es in dem Antrag weiter, ob nicht temporäre „Sonderbiergärten“ eingerichtet werden könnten. Die CSU-Fraktion könne sich vorstellen, dass in den Anlagen im Stadtgraben, im Ochsenzwinger, im Sportpark, in den Ortsteilen oder auf der Kaiserwiese solche Biergärten möglich wären. Diese könnten interessierte Wirte zeitweise, möglicherweise auch gemeinschaftlich bewirten. Mit klaren Regeln in puncto zulässiger Besucherzahl und Öffnungszeiten könnten diese sicher auch anwohnerverträglich gestaltet werden, heißt es.
Noch weitere Ideen stehen im Raum. Die CSU-Stadtratsfraktion will dazu anregen, über „ein Fest der Nördlinger Wirte im Spätsommer nachzudenken“. Die Räte gingen davon aus, dass die Kontaktbeschränkungen weiter gelockert würden und man in biergartenartiger Atmosphäre zusammenkommen könnte. Ähnlich wie beim Streetfood-Festival sei es denkbar, dass interessierte Nördlinger Wirte ihre Speisen anbieten. „Wir sind der Meinung, dass baldmöglichst ein runder Tisch mit der Gastronomie, der Stadtverwaltung und dem Stadtrat eingerichtet werden sollte, um gemeinschaftlich über mögliche Unterstützungen der Nördlinger Gastwirtschaften durch die Stadt zu sprechen. Sie machen unsere Stadt lebendig und wir sollten sie in diesen schwierigen Zeiten nicht alleine lassen“, betont Höhn im Namen der CSU-Stadtratsfraktion.
Sondernutzungsgebühren sollen in Nördlingen deutlich reduziert werden
Nördlingens Oberbürgermeister David Wittner stellt bereits eine konkrete Maßnahme zum Schutz der Gastronomie vor. In einem Schreiben sagt er: „Wir sind sehr froh, dass wir eine funktionierende Gastronomie in unserer Stadt haben, die in ihrer heutigen Form ein Alleinstellungsmerkmal Nördlingens gegenüber vergleichbaren Städten darstellt.“ Um diesen Gastronomiebetrieben zu helfen, sollen die normalerweise üblichen Sondernutzungsgebühren, die für die Nutzung der Tische und Stühle auf öffentlichem Grund anfallen, „deutlich reduziert“ werden. Auch weil angesichts der nun vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln weniger Plätze angeboten werden können.
Für die konkreten Flächen, die die Wirte bestuhlen, sollen in Abstimmung mit der Stadtverwaltung großzügige Regelungen gefunden werden, teilt die Stadt in der Pressemitteilung mit. Mit den vom Bayerischen Kabinett festgelegten zeitlichen Rahmenbedingungen sei für die Gastronomie und später dann auch für die Hotellerie und die Beherbergungsbetriebe ein Licht am Ende des Tunnels sichtbar, heißt es weiter. „Wir wollen alles in unserer Macht Stehende tun, um den Fortbestand der örtlichen gastronomischen Betriebe und unser weithin gelobtes Ambiente in der Altstadt zu gewährleisten“, wird Wittner weiter zitiert.
Was heißt das konkret? Auf RN-Nachfrage teilt Ordnungsamtsleiter Jürgen Landgraf mit, dass in einem ersten Schritt für die Sondernutzungsflächen – etwa ein Stück Gehweg oder der Bereich in einer Fußgängerzone, den die Gastronomie nutzt – zunächst bis Juli keine Gebühren erhoben werden. Er schließt ein weiteres Entgegenkommen der Stadt über diesen Zeitraum hinaus nicht aus. Außerdem dürfen, soweit es der Platz zulässt, die Wirte den Bereich in soweit vergrößern, dass die Anzahl der Tische gehalten werden könne. Bekanntermaßen müssen durch die Abstandsregeln die Sitzplätze weiter auseinander stehen als bislang.
Landgraf zufolge beträgt die Gebühr pro Quadratmeter im Monat normalerweise 1,50 Euro. Sie werde auch fällig, wenn Werbeschilder oder Gartenbänke auf öffentlichem Grund stehen. Die Stadt nehme jährlich in etwa 18 000 Euro ein – ein Großteil davon machen die Gebühren für die Gastronomie aus.
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