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Nördlingen: Mann wegen gefährlicher Fahrmanöver auf B25 im Kreis Donau-Ries vor Gericht

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Mann wegen gefährlicher Fahrmanöver auf B25 im Kreis Donau-Ries vor Gericht

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    Ein 56-Jähriger Mann aus dem Ries musste sich diese Woche vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten.
    Ein 56-Jähriger Mann aus dem Ries musste sich diese Woche vor dem Nördlinger Amtsgericht verantworten. Foto: Lisa Gilz

    Im Sommer 2020 hat sich bei Kleinsorheim ein Autounfall ereignet. Die zwei Fahrer hatten sich am gleichen Tag bereits auf der Bundesstraße 25 gegenseitig überholt. Die Polizei berichtete damals, dass der beteiligte Rieser sich zu „gefährlichen Fahrmanövern hinreißen“ ließ. Der Mann stand nun wegen grobverkehrswidrigen Verhalten im Straßenverkehr vor Gericht. Drei Zeugen sollten aussagen. Darunter der geschädigte Rentner.

    Angeklagter Rieser soll den Geschädigten auf der B25 ausgebremst haben

    In der Anklageschrift wird aufgeführt, dass der 56-jährige Angeklagte den geschädigten 79-Jährigen mehrmals überholt und stark ausgebremst haben soll. Außerdem sei er in Schlangenlinien gefahren, weshalb der Geschädigte sich genötigt sah, von der Bundesstraße 25 abzufahren. Das trug der Staatsanwalt am Dienstag am Nördlinger Amtsgericht vor. Bei Kleinsorheim trafen die zwei Autofahrer wieder aufeinander und der Angeklagte fuhr dem Geschädigten beim Überholen in das Auto, hieß es weiter. Die Anklage lautete, dass der 56-Jährige durch dieses Verhalten den Geschädigten maßregeln wollte und in einer selbstständigen Handlung grob verkehrswidrig überholt und andere Menschen grobfahrlässig gefährdet hat.

    Im Gerichtssaal schilderte der Angeklagte die Geschehnisse vom 29. Juni 2020 aus seiner Sicht. Für ihn sei das alles anders losgegangen, sagte der Mann. Ihm sei das Fahrverhalten des Geschädigten negativ aufgefallen. Dieser sei immer wieder dicht aufgefahren und hätte mehrfach überholt. „Teilweise ohne Blinker oder Signal“, sagte der Rieser. Im Laufe dieser Geschehnisse entschied der Angeklagte dem Geschädigten hinterherzufahren, ihn zu Rede zu stellen und sein Nummernschild aufzuschreiben. Als dieser von der Bundesstraße abbog, folgte er ihm.

    Die Aussage des geschädigten Rentners weicht von der des Angeklagten ab

    „Ich hab das nicht als Umweg betrachtet“, verteidigte er sich. Bei Kleinsorheim hätte er beobachtet, wie der Geschädigte mit 25km/h gefahren ist und wollte diesen dann überholen. Als er schon nach links ausgeschert war, habe er vom Autoassistenten signalisiert bekommen, das sich etwas von rechts nähert. „Ich bin zuerst ausgewichen und dann wieder rübergezogen, um nicht in den Graben zu fahren“, sagte der 56-Jährige. Anschließend seien die Autos ineinander geprallt.

    Der 79-jährige Geschädigte sagte als Erster von drei Zeugen aus. Seine Fassung der Ereignisse entsprach der Schilderung in der Anklageschrift. Seine Frau, die an dem Tag als Beifahrerin dabei war, sei durch das Fahrverhalten des Angeklagten verängstigt gewesen. Er hat vor allem den Zusammenstoß in Kleinsorheim anders wahrgenommen. Der Angeklagte sei auf der linken Spur stehen geblieben und als der Geschädigte an ihm vorbeifuhr, habe der Angeklagte sich quer auf der Straße vor ihn gestellt, sodass der Rentner nicht ausweichen konnte und in das Fahrzeug prallte. Er habe keinen Schaden geltend gemacht, da die Stoßstange, die durch den Zusammenstoß eingedellt wurde, sich von selber ausgedellt hatte.

    Anwältin beantragt Verfahrenseinstellung: Mandant sei kein "Verkehrsrowdy"

    Der Angeklagte entschuldigte sich: „Ich will nur das wissen, dass es mir leidtut“. Nachdem der Geschädigte aus dem Zeugenstand entlassen wurde, bat die Anwältin des Angeklagten um eine Verfahrenseinstellung. Der Angeklagte hätte an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und würde sich allgemein in der Gesellschaft engagieren. Er sei kein „Verkehrsrowdy.“

    Der Staatsanwalt konnte sich eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage vorstellen. Allerdings ermahnte er den Angeklagten: „Der Gedanke, jemanden auf einer Bundesstraße anhalten zu wollen und ihn zur Rede zu stellen – das kann man nicht als besonnenes Verhalten bezeichnen“. Richter Nicolas Pfeil stellte das Verfahren vorerst ein. Der Angeklagte muss 1600 Euro zahlen. Nach der Zahlung ist das Verfahren komplett eingestellt. Der Angeklagte bekommt dann auch seinen Führerschein wieder zurück, der ihm im vergangenen Jahr aufgrund der Anklage entzogen worden war.

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