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Nördlingen: Mann wegen Vergewaltigung vor Nördlinger Amtsgericht verurteilt

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Mann wegen Vergewaltigung vor Nördlinger Amtsgericht verurteilt

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    Das Amtsgericht in Nördlingen hat einen Mann wegen Vergewaltigung verurteilt.
    Das Amtsgericht in Nördlingen hat einen Mann wegen Vergewaltigung verurteilt. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Zu privat sind die Einblicke der Geschädigten vor dem Nördlinger Amtsgericht. Die Öffentlichkeit wird während der Aussage der Frau ausgeschlossen. Denn es geht um die Vergewaltigung einer Frau mit Down-Syndrom. Menschen mit Behinderung gelten als besonders schutzbedürftig.

    Im November 2019 soll sich die Tat zugetragen haben, als sich der Bus eines Fußball-Fanclubs auf dem Rückweg ins Ries befand. Der Angeklagte soll die Frau mit Down-Syndrom sexuell belästigt haben. Die Geschädigte habe ihn gebeten aufzuhören, doch dem sei der Angeklagte nicht nachgekommen. Die Tat habe erst geendet, als die Frau die Hand des Mannes weggezogen hatte. Der Angeklagte will sich vor Gericht nicht äußern.

    Die Richterin wendet sich auch an einen Zeugen

    Acht Personen, die bei der Busfahrt dabei waren, schildern ihre Eindrücke von der Rückfahrt. Die Frau und der Angeklagte saßen weiter hinten im Bus, beide hatten einen Platz am Gang. Ein Mitfahrer beschreibt, dass im Laufe der Fahrt die Geschädigte nach vorne kam und geweint hätte. Sie habe verstört gewirkt und gesagt, dass der Angeklagte ihr zwischen die Beine gegriffen habe. „Ich bin nach hinten gegangen und habe ihn zur Rede gestellt. Er hat aber alles abgestritten.“

    Am Tag darauf habe er eine Whats-App-Gruppe mit den Vorstandsmitgliedern des Fanclubs erstellt. Diese habe er informiert und gebeten, sich damit auseinanderzusetzen. Es ist der Moment in der Verhandlung, in dem Richterin Ruth Roser ein paar persönliche Worte spricht und sich bei dem Zeugen bedankt: „Da gehört was dazu.“

    Andere Zeugen aus dem Bus haben wenig mitbekommen

    Andere Zeugen haben weniger von dem Vorfall mitbekommen, obwohl sie deutlich näher dran am Geschehen saßen. Ein paar Beobachtungen hat ein Mann gemacht, der schräg hinter dem Opfer saß. Er berichtet, dass er sich noch eine Spezi holen wollte und beim nach vorne gehen fast gegen den Arm des Angeklagten gelaufen sei, der über den Gang in der Hose der Geschädigten war. Der Angeklagte habe dann seine Hand zurückgezogen. Ein anderer Mitfahrer beschreibt, dass der Angeklagte ihr über die Haare gestrichen habe.

    Er habe nicht den Eindruck gehabt, dass es dem Opfer unangenehm gewesen sei. „Sie hätte sich ja wehren können“, sagt er. Richterin Roser hakt nach: Könne es nicht sein, dass die Frau aufgrund ihrer Behinderung in dieser Situation vielleicht anders reagiere, als man das erwarten würde? „Nein, ich denke sie ist selbstständig genug“, bleibt der Zeuge bei seiner Einschätzung, dass die Frau doch anders hätte reagieren können.

    Auch bei den Plädoyers war die Öffentlichkeit ausgeschlossen

    Besser erinnert sich eine Polizistin. Die Beamtin, die den Fall bei der Kripo Dillingen bearbeitet hat, schildert die Vernehmung der Geschädigten vor Gericht. Sehr glaubhaft sei das Geschilderte gewesen. Verteidiger Florian Engert sah dagegen Unklarheiten bei Begriffen und beim genauen Ablauf des Vorfalls. Denn die Mutter habe bei der Vernehmung eingegriffen, zunächst sei eine Aussage bejaht, nach deren Einwänden verneint worden.

    Es war ein Punkt, den Engert offenbar auch in seinem Schlussplädoyer ansprach – auch dort war die Öffentlichkeit ausgeschlossen –, denn Richterin Roser nahm in ihrem Urteil darauf Bezug: „Das Gericht hat keine Zweifel an der Aussagetüchtigkeit der Geschädigten.“ Die Aussagen der Zeugen bestätigten, dass es eine Straftat gegeben habe. Erneut lobte sie den Zeugen, der sich an den Fanclub-Vorstand gewandt habe, während andere nur weggeschaut hätten. Der Angeklagte habe sich ein besonders schutzwürdiges Opfer herausgesucht, das sich anderen Personen meist nur dann öffne, wenn es Vertrauen gefasst habe.

    Der Mann hatte 16 Einträge im Bundeszentralregister wegen verschiedener Delikte, mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, auch Betrugsfälle sind dort aufgelistet. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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