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Nördlingen: Mann stiehlt Messer in Nördlingen und wird dann mit Waffe bedroht

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Mann stiehlt Messer in Nördlingen und wird dann mit Waffe bedroht

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    Ein Mann stahl in Nördlingen - und musste sich nun vor Gericht verantworten.
    Ein Mann stahl in Nördlingen - und musste sich nun vor Gericht verantworten. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Dass ein Ladendieb auf frischer Tat ertappt wird, kommt immer wieder vor. In diesem Fall ist es der Besitzer eines Nördlinger Geschäfts selbst gewesen, der den Dieb stellte, ihn gleich mit in sein Büro nahm – und ihm dort eine Pistole zwischen die Augen hielt.

    Der Dieb, ein lediger Mann, der kaum Deutsch spricht, rückte daraufhin das zuvor aus einer Glasvitrine entwendete Einhandmesser im Wert von 24 Euro wieder heraus. Wegen des Diebstahls musste er sich nun vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten, der derzeit eine Strafhaft in Gablingen/Aichach verbüßt und in blauer Häftlingskleidung von Polizeibeamtinnen zum Gerichtstermin gebracht worden war, Diebstahl mit Waffen vor, begangen im Februar 2020.

    Prozess in Nördlingen: Mann ist noch wegen einer zweiten Straftat vor Gericht

    Der Mann war noch wegen einer zweiten Straftat angeklagt: Diebstahl in Tateinheit mit Hausfriedensbruch. Im März 2020 soll er über eine unversperrte Kellertür ein Haus in Oettingen betreten und dort ein Samsung-Smartphone im Wert von mindestens 600 Euro entwendet haben.

    Der Angeklagte, der einen Dolmetscher benötigte und von dem zu Beginn der Verhandlung weder der richtige Name noch die Staatsangehörigkeit eindeutig feststanden, gestand den Diebstahl des Messers. Er schilderte, wie er den Laden mit dem eingesteckten Messer in der Jackentasche gerade verlassen wollte, als er erwischt wurde. Er habe daraufhin das Messer bezahlen wollen, sagte er, aber der Besitzer habe ihn in sein Büro mitgenommen, wo er eine Pistole hervorholte und ihn damit bedrohte. Er habe dann das Messer im Geschäft hingeworfen und sei gegangen, sagte der Angeklagte.

    Richter Gerhard Schamann sagte, dass gegen den Ladeninhaber bereits im Oktober ein Strafbefehl mit einer „spürbaren Strafe“ ergangen sei. Die Staatsanwaltschaft Augsburg teilte auf RN-Rückfrage mit, dass es sich um 90 Tagessätze handle. Eine Polizistin, die als Zeugin aussagte, erinnerte sich daran, dass der Angeklagte zu einem früheren Zeitpunkt in dem Verfahren gesagt habe, dass er das Messer stehlen wollte, um es zu Geld zu machen und sich davon Marihuana kaufen zu können.

    Wie der Angeklagte den Handydiebstahl begründet

    Zu dem Handydiebstahl sagte der Angeklagte, das es kein Diebstahl gewesen sei, denn er habe das Smartphone am nächsten Tag zurückgegeben. Es sei ihm nur um die Telefonnummer einer Frau gegangen, die er im Adressbuch des Smartphones zu finden hoffte. Trotz Dolmetscher blieb unklar, um was für eine Frau es sich dabei gehandelt haben soll und in welchem Verhältnis er zu dieser stand. Der Bewohner des Hauses jedenfalls hatte angegeben, den angeklagten Eindringling nicht zu kennen.

    Weil letztlich nicht klar wurde, weshalb der Angeklagte das Smartphone für einen Tag entwendete, beantragte Staatsanwältin Katrin Wegele, dass der Smartphone-Diebstahl in der Verhandlung außen vor gelassen werde. Das Gericht folgte dem Antrag, sodass von dieser Tat nur der Hausfriedensbruch übrig blieb. Der Angeklagte ist achtfach und einschlägig vorbestraft. Im Juni 2019 erst war er aus der Haft entlassen worden – nur wenige Monate vor dem Diebstahl. Dass der Angeklagte aktuell im Gefängnis sitzt, geht wiederum auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Augsburg von Ende Januar dieses Jahres zurück, in dem der Angeklagte wegen unerlaubten Aufenthalts ohne Pass und Beleidigung zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt wurde.

    Staatsanwältin Wegele beantragte eine neu zu bildende Gesamtstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Pflichtverteidigerin Mara Capellupo plädierte für ein Jahr Gesamtstrafe und wies darauf hin, dass die Kellertür nicht versperrt gewesen sei. Richter Gerhard Schamann verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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