Der Chef eines größeren Rieser Sicherheitsdienstes ist im Juli wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden (wir berichteten). Jetzt droht ihm deshalb der Entzug seiner Gewerbeerlaubnis, was das Aus für seine Firma bedeuten könnte. Das Landratsamt Donau-Ries hat ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann und einem seiner Mitarbeiter im vorangegangenen Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Nördlingen vorgeworfen, Anfang Januar 2019 in einer Nördlinger Diskothek einen 23-jährigen Besucher mit auf den Rücken gedrehten Armen nach draußen gezerrt zu haben. Dort habe der Mitarbeiter den Geschädigten festgehalten, während der Chef ihm mit der Faust – er trug dabei einen Lederhandschuh – zweimal ins Gesicht geschlagen haben soll. Das blutende Opfer sackte zusammen und wurde ohnmächtig, ohne dass sich die Sicherheitsmänner um ihn anschließend gekümmert hätten, hieß es in der Verhandlung. Der Unternehmer hatte auf Notwehr beharrt.
Mitarbeiter war wegen Beihilfe angeklagt
Das Verfahren gegen den wegen Beihilfe angeklagten Mitarbeiter ein wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. Richter Gerhard Schamann verurteilte den Chef zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen von jeweils 100 Euro. Schon in der Verhandlung war die Rede davon, dass die Zukunft des Unternehmens, das nach Angaben des Verurteilten 20 Mitarbeiter beschäftigt, dadurch gefährdet ist.
Nachdem das schriftliche Urteil vorlag, vergingen mehrere Monate. Der Mitangeklagte musste seine Geldauflage erfüllen, bevor das Amtsgericht Nördlingen das Urteil an die Staatsanwaltschaft übergab, die es vollzieht – insbesondere die Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Den Unternehmer erwarten aber möglicherweise auch gewerberechtliche Konsequenzen.
Seine Firma bietet nach eigenen Angaben Dienstleistungen wie Discothekenschutz, Veranstaltungsschutz und Objektschutz. Diese fallen in den Bereich des sogenannten Bewachungsgewerbes. Doch wer in diesem sensiblen Bereich tätig sein will, unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. Besonders gilt das für Geschäftsführer solcher Firmen.
Sicherheitsdienst-Chef wegen Körperverletzung in Nördlingen verurteilt
Sie müssen laut Gewerbeordnung über die erforderliche Zuverlässigkeit verfügen. Nicht der Fall ist das in der Regel zum Beispiel bei Personen, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren wegen einer Körperverletzung zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Der Rieser wurde wegen gefährlicher Körperverletzung 150 Tagessätzen verurteilt.
Für diese Belange ist die Staatsanwaltschaft nicht zuständig. Sie leitet eine entsprechende Meldung an das Landratsamt Donau-Ries weiter, in dem das Gewerbeamt angesiedelt ist.
Auf Anfrage der Rieser Nachrichten heißt es vom Landratsamt Donau-Ries, dass die Mitteilung der Staatsanwaltschaft eingegangen sei. Das Widerrufsverfahren, also der Entzug der Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe, wurde nach Angaben der Kreisbehörde bereits eröffnet, ist aber noch nicht abgeschlossen. (RN)
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