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Nördlingen/Klosterzimmern: Zwölf Stämme: Fall geht in die nächste Instanz

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Zwölf Stämme: Fall geht in die nächste Instanz

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    Unterstützer der Zwölf Stämme spielten vor einer Woche vor dem Nördlinger Amtsgericht als Blaskapelle auf.
    Unterstützer der Zwölf Stämme spielten vor einer Woche vor dem Nördlinger Amtsgericht als Blaskapelle auf. Foto: Jan Kandzora

    Es war absehbar: Nachdem das Nördlinger Amtsgericht vor einer Woche ein 54-jähriges Mitglied der Zwölf Stämme verurteilt hatte, wird der Fall demnächst vor dem Landgericht in Augsburg neu aufgerollt. Die Verteidigung des 54-Jährigen ist in Berufung gegangen, wie Rechtsanwalt Michael Langhans bestätigte, der den Angeklagten neben dem Dresdner Anwalt Hans-Walter Forkel vor Gericht vertreten hatte. Auch die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

    Das Amtsgericht hatte sich davon überzeugt gezeigt, dass der Angeklagte als Lehrer der Gemeinschaft vor etwa neun Jahren einen damals minderjährigen Schüler mit einer Rute geschlagen hatte. Das Gericht verurteilte den 54-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr. Die Staatsanwaltschaft hatte zusätzlich eine Misshandlung Schutzbefohlener gesehen und auf neun Monate Haft auf Bewährung plädiert. Die Verteidiger forderten, ihren Mandanten freizusprechen.

    Einziger Zeuge verhedderte sich bei seiner Aussage in kleinere Widersprüche

    Die Beweislage in dem Prozess war dürftig; das Urteil basierte vor allem auf der Aussage eines Aussteigers der Zwölf Stämme. Dieser erzählte vor Gericht, der Angeklagte habe ihn mit einer Rute geschlagen, konnte sich aber an den Anlass dafür nicht mehr erinnern und verhedderte sich zudem in kleinere Widersprüche. Weitere Zeugen für die Tat gab es nicht.

    Bereits im Januar waren drei Mütter der Sekte zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. In den Prozessen stützte sich das Gericht auf Videoaufnahmen, die belegten, dass die Frauen ihre Kinder geschlagen hatten. Auch diese Fälle gingen in die nächste Insantz, in einem Prozess milderte das Landgericht Augsburg die Strafe für eine Mutter bereits ab. Die anderen Berufungsverfahren stehen noch aus.

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