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Nördlingen: Frau hält Polizei in Nördlingen zum Narren

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Frau hält Polizei in Nördlingen zum Narren

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    Eine Frau hat die Polizei in Nördlingen zum Narren gehalten.
    Eine Frau hat die Polizei in Nördlingen zum Narren gehalten. Foto: Kaya

    Mit Alkohol sollte man nicht Auto fahren, mit mehr als 0,5 Promille darf man es nicht. Warum aber erfindet jemand, dass er genau das tut, und wendet sich damit auch noch an die Polizei? Eine 37-jährige Frau aus einem kleinen Dorf im Ries hat im Frühjahr 2020 sechs E-Mails unter falschem Namen an die Polizei gesendet, in denen sie vorgab, betrunken am Steuer gesessen zu sein und 140 Stundenkilometer auf dem Tacho gehabt zu haben. Deshalb stand sie nun vor Gericht.

    Auf Ebay Tickets verkauft und nicht geliefert

    Des Weiteren hatte sie erfunden, dass jemand im Netto-Einkaufsmarkt Personen bespucken würde, was nicht der Fall war. Die Anklageschrift war damit aber noch nicht zu Ende, denn die Frau strich im Sommer auf Ebay auch knapp 40 Euro für ein Konzertticket ein, das sie nicht auslieferte. Mit den Kontodaten der dabei geprellten Person bestellte die Frau wenig später online T-Shirts im Wert von 30 Euro.

    Als die Geschädigte die Abbuchung widerrief, gab die Angeklagte dieselbe Bestellung erneut mit den fremden Kontodaten auf. Später beleidigte die Angeklagte das Opfer auch noch über eine Messenger-App wüst. Dabei bezog sie sich auf eine tatsächlich vorhandene Behinderung des Opfers. Entsprechend umfasste die Anklageschrift mehrere Straftaten: Betrug, Computerbetrug in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten und Beleidigung.

    Gleich zu Beginn der Verhandlung stellte Richter Gerhard Schamann klar, dass die E-Mails wegen der vorgetäuschten Alkoholfahrten nicht zur Verhandlung stünden, da es sich dabei nur um die Vortäuschung von Ordnungswidrigkeiten handle, was im Gegensatz zur Vortäuschung von Straftaten – wie dem Bespucken anderer – nicht strafbar sei. Gleichwohl interessierte den Richter, was die Angeklagte dazu bewogen hatte, diese E-Mails überhaupt zu versenden.

    Kontakt zu uniformierten Männern gesucht?

    Die Angeklagte, die alle Taten gestand, fand dafür selbst keine passende Erklärung. Mit weinerlichem Ton sagte sie: „Ich war überlastet, ich hatte fünf Jobs, Haushalt und Co. Ich habe nicht mehr richtig geschlafen, war nur noch unterwegs.“ Hält man aber deshalb die Polizei so zum Narren? Auf diese Frage blieb sie eine Antwort schuldig. Schamann, der sich keinen Reim auf das sonderbare Verhalten machen konnte, vermutete sogar, ob sie vielleicht auf diese Weise Kontakt zu uniformierten Männern gesucht habe. Die Angeklagte verneinte dies jedoch.

    Eine Polizeibeamtin sagte als Zeugin aus, dass sie die Angeklagte schon länger kenne. Diese habe immer wieder „Schübe“, die dazu führten, dass sie mit der Polizei Kontakt aufnehmen müsse. „Ich denke, sie will Aufmerksamkeit haben“, sagte die Polizistin, „sie ist da in einem Zwang drin.“ Aktuell gehe das wieder los, dass die Angeklagte der Polizei Straftaten melden würde. „Es ist nicht so, dass sie sofort immer alles zugibt, man muss erst mit ihr reden“, sagte die Polizistin.

    Schon einmal ein Geschäft über Ebay gemacht

    Die Geschädigte des Betrugs- und Beleidigungsdelikts sagte als Zeugin aus, dass sie die Beleidigung, in der das Wort „behindert“ vorkam, besonders getroffen habe, da bei ihr tatsächlich eine körperliche Einschränkung bestehe und die Angeklagte das gewusst habe. Denn früher hätten die beiden schon einmal über Ebay ein Geschäft miteinander gemacht.

    Der Justiz ist die Frau nicht unbekannt, sie ist fünffach und einschlägig vorbestraft, zuletzt saß sie vor eineinhalb Jahren im Gefängnis. Einmal täuschte sie eine Vergewaltigung vor, ein anderes Mal beschuldigte sie jemanden fälschlich, der in der Folge sogar in U-Haft kam. Sämtliche Bewährungen stand die Angeklagte bisher nicht durch.

    An eine Therapie hat die Angeklagte bislang noch nicht gedacht. Staatsanwältin Katrin Wegele forderte zehn Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung, auch wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit. „Die Angeklagte hat nichts aus ihrem Verhalten gelernt, es geht wieder los.“ Die Angeklagte, die keinen Verteidiger hatte, hatte vor Gericht das letzte Wort: „Momentan läuft es eigentlich wieder gut“ – mehr sagte sie nicht. Richter Gerhard Schamann folgte in seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Er stellte fest, dass die Angeklagte unbelehrbar sei und sagte: „Nichts ist gut, solange sich die Angeklagte nicht ändert, mit oder ohne fachmännische Hilfe.“

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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