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Nördlingen: Faustschlag nach Corona-Party in Nördlingen: Jetzt hat ein Richter entschieden

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Faustschlag nach Corona-Party in Nördlingen: Jetzt hat ein Richter entschieden

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    Im April vor einem Jahr gab es eine Grillparty in einem Innenhof in der Drehergasse. Nachbarn riefen die Polizei, Fäuste flogen. Jetzt wurde der Fall vor Gericht verhandelt. (Symbolbild)
    Im April vor einem Jahr gab es eine Grillparty in einem Innenhof in der Drehergasse. Nachbarn riefen die Polizei, Fäuste flogen. Jetzt wurde der Fall vor Gericht verhandelt. (Symbolbild) Foto: Annette Zoepf

    Mehrere junge Leute feiern im April vor einem Jahr im Lockdown abends eine Corona-Party in einem Innenhof in der Nördlinger Drehergasse. Ein junges Paar bemerkt das von seinem Balkon aus, der auf den Innenhof hinausgeht, und verständigt die Polizei, die die Party auflöst. Die Feiernden sind erbost über das Paar, das ihnen die Party verdarb. Es folgen Beleidigungen, weit nach Mitternacht klingeln die jungen Leute, die gefeiert haben, das Paar heraus, es kommt zu Handgreiflichkeiten und einer der Feiernden trägt eine gebrochene Nase davon. War es eine Körperverletzung oder ein alkoholbedingter Unfall? Zwei diametral gegensätzliche Versionen der Geschichte sind vor dem Amtsgericht in Nördlingen präsentiert worden – doch nur eine konnte wahr sein.

    Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann, der herausgeklingelt worden war, in einem Strafbefehl vor, an jenem Abend gegen 1.50 Uhr dem Nachbarn, der die Party veranstaltet hatte, einen Faustschlag ins Gesicht verpasst und damit dessen Nase gebrochen zu haben. Der Angeklagte hatte Einspruch eingelegt und beteuerte gleich zu Beginn der Verhandlung seine Unschuld. Nachdem seine Freundin die Corona-Grillparty der Polizei gemeldet habe, seien sie von den Nachbarn angefeindet worden. Gegen halb ein Uhr nachts seien sie das letzte Mal zum Rauchen auf dem Balkon gewesen, bevor sie ins Bett gegangen seien.

    Corona-Grillparty in Nördlingen: Derbe Beleidigungen

    Derbe Beleidigungen hätten ihnen die anderen da noch zugerufen. Eine Viertelstunde lang sei das so weitergegangen. Wenig später habe es an der Tür geklingelt. Zwei Personen aus der Partygruppe hätten mit ihnen reden wollen. Dann sei der Nachbar selbst hinzugekommen und habe die Freundin des Angeklagten vulgär-sexistisch beleidigt, da sie zuvor die Polizei gerufen hatte. Er sei auf den Angeklagten und seine Freundin zugeschritten, sodass dieser ihn mit der Hand vor die Brust gestoßen habe, um sich Abstand zu verschaffen.

    Der Nachbar habe mit dem Fuß nach ihm getreten, sagte der Angeklagte, und die anderen hätten ihn in den Schwitzkasten genommen, er sei zu Boden gegangen und der Angreifer sei auf ihm gelegen. Die gebrochene Nase, sagte der Angeklagte, müsse daher kommen, dass der Nachbar in Folge seiner Alkoholisierung (1,38 Promille) gestürzt sei. Ein Unfall also. Der Angeklagte selbst war nüchtern. Die Freundin des Angeklagten, die als Zeugin vernommen wurde, bestätigte diese Version.

    Der Geschädigte hingegen sagte, dass der Angeklagte ihm einen plötzlichen Faustschlag ins Gesicht verpasst habe. Dass er die Freundin des Angeklagten zuvor in derb-sexistischer Weise beleidigt haben soll, das wollte er nicht ausschließen. Der Angeklagte sei es dann gewesen, der sich auf ihn draufgesetzt habe und weiter auf ihn eingeschlagen habe, bis jemand dazwischengegangen sei. Neben einer Nasenbeinfraktur erlitt er eine Platzwunde, eine Schädelprellung und eine Zerrung der Halswirbelsäule, wie Atteste bescheinigten. Nebenklagevertreter Dr. Florian Engert sagte, dass sich die Schmerzensgeldforderungen auf 2000 bis 3000 Euro beliefen.

    Angeklagter räumt Faustschlag ein

    Angesichts des bisherigen Ergebnisses der Beweisaufnahme und der noch ausstehenden Zeugen empfahl Richter Gerhard Schamann der Verteidigung eine Einschränkung des Einspruchs auf das Strafmaß, um eine Strafmilderung in Anspruch nehmen zu können. Der Angeklagte und sein Verteidiger Christian Zimmermann taten dies auch – das heißt, der Angeklagte räumte damit ein, den Faustschlag ausgeführt zu haben. Weitere Zeugenvernehmungen erübrigten sich damit. Der Angeklagte hatte keine Vorstrafen. Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch Rechtsreferendarin Anna-Maria Mayr, plädierte auf 60 Tagessätze, ebenso wie Verteidiger Zimmermann.

    Richter Schamann schloss sich in seinem Urteil dieser Forderung an. Im Vergleich zum ursprünglichen Strafbefehl über 90 Tagessätze fiel das Strafmaß deshalb geringer aus, weil die Vorgeschichte mit den Anfeindungen und Beleidigungen nun stärker berücksichtigt wurde. „Irgendwann reißt der Geduldsfaden“, sagte Schamann mit Blick auf den Angeklagten, „aber er darf nicht reißen.“ Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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