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Nördlingen: Die Baldinger Kreuzung ist noch kein Unfallschwerpunkt

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Die Baldinger Kreuzung ist noch kein Unfallschwerpunkt

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    Die Kreuzung auf der Bundesstraße 29 auf Höhe Baldingen ist nach Angaben mehrerer Experten bislang kein Unfallschwerpunkt.
    Die Kreuzung auf der Bundesstraße 29 auf Höhe Baldingen ist nach Angaben mehrerer Experten bislang kein Unfallschwerpunkt. Foto: Verena Mörzl

    Die Polizeiinspektion Nördlingen hat nach dem tödlichen Verkehrsunfall am Montagabend auf der Bundesstraße 29 bei Baldingen einen Gutachter eingeschaltet. Bei dem Zusammenstoß zweier Autos ist ein 81-Jähriger gestorben. Bislang geht die Polizei davon aus, dass die Fahrerin, die mit dem Wagen des Mannes kollidierte, Richtung Ehringen unterwegs gewesen war.

    Der Mann soll ihr entgegengekommen und dann nach links Richtung Baldingen abgebogen sein, teilt der Leiter der Polizeiinspektion Nördlingen, Walter Beck, auf Nachfrage unserer Zeitung mit. Die 28-Jährige konnte weiteren Angaben zufolge nicht mehr rechtzeitig bremsen und stieß in die Beifahrerseite des Mannes.

    Polizeichef Beck: „Für mich ist die Stelle bislang unauffällig.“

    Nach Bekanntwerden des Vorfalls äußerten einige Leser unserer Zeitung, dass sich dort öfters Unfälle ereignen würden, ein Mann fordert gar ein Tempolimit. Polizeichef Beck sagt dazu: „Für mich ist die Stelle bislang unauffällig.“

    Jürgen Landgraf, Leiter des Nördlinger Ordnungsamtes und zuständig für das Verkehrswesen, sagt ebenfalls: „Für uns ist die Kreuzung keine Unfallhäufungsstelle.“ Es gebe eine offizielle Definition für einen Unfallschwerpunkt. Unter anderem komme so einer erst dann zustande, wenn sich in drei Jahren mehr als drei schwere Unfälle mit verletzten Personen an einer Straße dieser Klasse ereignen würden. Reine Blechschäden zählten in diesem Fall nicht mit in die Statistik.

    Die beiden Kreuzungen der B 466 auf Höhe Löpsingen dagegen sind laut Landgraf Unfallschwerpunkte, auch die Ausfahrt Nördlingen Ost auf der B25 gehöre dazu.

    Ein Tempolimit sei derzeit nicht möglich, sagt Landgraf

    Ein Tempolimit auf dem Straßenabschnitt bei Baldingen, wie es an manchen Stellen seit Montagabend gefordert wird, sei nach derzeitigen Verwaltungsrichtlinien nicht möglich, sagt Landgraf. Das ginge nur, wenn die Sicht auf die Straße an dieser Stelle weniger als 140 Meter betragen würde.

    Mit dem am Montag verunglückten 81-Jährigen steigt die Zahl der Todesopfer durch Verkehrsunfälle im Landkreis Donau-Ries auf fünf. Wie der Sachbearbeiter Verkehr für den Landkreis

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