Zum Zeitpunkt des massiven Cybermobbings gegen vier Achtklässler einer Nördlinger Realschule war er gerade 14 Jahre alt. Doch die Staatsanwaltschaft Augsburg, die im Dezember 2019 Anklage gegen den Nördlinger erhoben hat, war sich sicher, dass der Angeschuldigte in allen Fällen die nach dem Jugendgerichtsgesetz erforderliche Reife hatte, um über das Unrecht seiner Taten Bescheid zu wissen. Auch darüber, in welchem Ausmaß er seine Mitschüler beleidigt, sie öffentlich gedemütigt und missachtet hatte. Die gefälschte Todesanzeige über seinen Freund machte bundesweit Schlagzeilen.
Nördlingen