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Nördlingen: Corona-Bilanz: Hunderte Verstöße im Landkreis Donau-Ries

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Corona-Bilanz: Hunderte Verstöße im Landkreis Donau-Ries

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    Das Landratsamt ahndet hunderte Verstöße gegen den Corona-Bußgeldkatalog. Dieser sieht Bußgelder bis 5.000 Euro vor.
    Das Landratsamt ahndet hunderte Verstöße gegen den Corona-Bußgeldkatalog. Dieser sieht Bußgelder bis 5.000 Euro vor.

    Der bayerische Corona-Bußgeldkatalog sieht empfindliche Strafen vor – auch in der jetzigen Situation, in der viele Regeln gelockert und die täglichen Neuinfektionen gesunken sind. In etwa monatlichen Abständen wurde der bayerische Corona-

    Eine Anfrage unserer Redaktion an das zuständige Landratsamt Donau-Ries ergab: Die Behörde hat im Zuständigkeitsbereich nach eigenen Angaben 318 solcher Verstöße geahndet – jeweils nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie dem erlassenen Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“. Das Landratsamt verfolge diese entsprechend der vorstehenden Vorschriften und Regelungen der zuständigen Bayerischen Staatsministerien.

    Hochphase der Verstöße vom 31. März bis 3. Mai

    Die Hochphase der Verstöße ist derweil bereits vorbei. Wie es vom Landratsamt heißt, stellte man die meisten Verstöße in der Zeit vom 31. März bis 3. Mai fest. Während dieser Zeit galt die erste und zweite entsprechende Verordnung des Freistaats.

    Mit Abstand den häufigsten Verstoß stellte demnach das „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ dar. Hierzu zählten laut der Behörde das Treffen mit Bekannten außerhalb des eigenen Hausstandes. Der zulässige Personenkreis sei hier natürlich abhängig von der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Infektionsschutzverordnung.

    Das Bußgeld beträgt für diesen Verstoß 150 Euro, hinzu kommen Verwaltungsgebühren sowie Auslagen für die Zustellung des Bescheides, womit die Gesamtsumme grundsätzlich bei 178,50 Euro liegt.

    Gesamtsumme der Bußgeldbescheide bei 23.479 Euro

    Wie es vom Landratsamt weiter heißt, berücksichtige man bei der Bemessung des Bußgeldes allerdings auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen. Für Schüler oder Studenten ohne eigenes Einkommen oder Personen mit geringem Einkommen könne beispielsweise eine entsprechende Reduzierung des Bußgeldes erfolgen.

    Die Gesamtsumme der Bußgeldbescheide, welche bereits erlassen wurden, beträgt laut Landratsamt aktuell 23.479 Euro, wobei Gebühren und Auslagen bereits enthalten sind.

    Anfangs genannte Maximalbußgelder von 5.000 Euro wurden derweil im Kreis Donau-Ries nicht verhängt, wie aus der Antwort hervorgeht. Die höchsten Bußgelder betrugen 325 Euro beziehungsweise 328,50 Euro. Solche Beträge kämen zustande, wenn sich die Betroffenen zusätzlich zu dem Verstoß „Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund“ beispielsweise aggressiv und sehr uneinsichtig verhalten oder wenn mehrere Verstöße gegen die geltenden Ausgangs- bzw. Kontaktbeschränkungen vorliegen.

    Insgesamt sind bisher drei Einsprüche gegen die erlassenen Bußgeldbescheide eingegangen.

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