Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Nördlingen: Böllern, Feiern, Alkohol: Was an Silvester verboten ist – und was nicht

Nördlingen

Böllern, Feiern, Alkohol: Was an Silvester verboten ist – und was nicht

    • |
    Für viele Menschen gehören Böller und Raketen an Silvester dazu. In diesem Jahr herrscht wegen der Corona-Pandemie jedoch ein Verbot für den Verkauf von Feuerwerkskörpern.
    Für viele Menschen gehören Böller und Raketen an Silvester dazu. In diesem Jahr herrscht wegen der Corona-Pandemie jedoch ein Verbot für den Verkauf von Feuerwerkskörpern. Foto: Patrick Pleul/dpa (Symbolbild)

    Ein morgendlicher Blick in den Briefkasten dürfte die Verwirrung perfekt gemacht haben. Viele Rieser haben dort unlängst die Prospekte mehrerer Discounter gefunden. Darin angepriesen: Böller, Raketen und anderes Feuerwerk. Erlaubt ist deren Verkauf laut eines Beschlusses der Bundesregierung allerdings nicht. Die Werbung wurde wohl mit erheblichem Vorlauf gedruckt, zumindest wird sie nun auf den Internetseiten der Discounter revidiert. Aber was ist nun erlaubt in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar? Ein Überblick.

    Mit wem darf ich Silvester feiern? Laut Bayerischem Innenministerium gelten an Silvester – anders als an Weihnachten – keine Sonderregelungen für private Feiern. Treffen sind an Silvester und Neujahr nur möglich mit dem eigenen Hausstand und den Angehörigen eines weiteren Hausstandes. Eine Gesamtzahl von fünf Menschen darf dabei nicht überschritten werden; die zu den Hausständen gehörigen Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtanzahl außer Betracht.

    Ausgangssperre auch an Silvester

    Auch am Silvesterabend gilt im Landkreis Donau-Ries eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Wer also mit einem befreundeten oder verwandten Hausstand ins neue Jahr feiern möchte, sollte schon einmal sein Gästezimmer oder Sofa für Übernachtungsgäste bereit machen.

    Darf an Silvester geböllert werden? Laut Bayerischem Innenministerium besteht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen Böllerverbot. An folgenden Orten im Ries ist die Verwendung von Pyrotechnik verboten:

    • Nördlingen: Altstadt innerhalb der Stadtmauer
    • Dürrenzimmern: Am Gemeindezentrum
    • Grosselfingen: Mittelstraße Dorfplatz, Kappelbuck Wendeplatz
    • Holheim: Nördlinger Straße Dorfplatz vor dem Gemeindezentrum
    • Kleinerdlingen: Erninger Straße Dorfplatz vor Gemeindezentrum
    • Löpsingen: Ortsstraße Dorfplatz
    • Nähermemmingen: Riesstraße Dorfplatz
    • Pfäfflingen: Dorfstraße Kirchplatz
    • Oettingen: Marktplatz an der Schlossstraße
    • Baldingen: Talergasse Parkplatz Feuerwehr-/Lagerhaus; Spielplatz Wekhrlinweg und direkt angrenzende Straßenflächen

    „Das Abbrennen von Pyrotechnik stellt keinen unabweisbaren Grund dar, die Wohnung zu verlassen“, heißt es außerdem vonseiten des Innenministeriums.

    Generelles Verbot von Feuerwerks-Verkauf

    Für Feuerwerks-Freunde kommt erschwerend hinzu, dass der Verkauf von Böllern in Bayern seit dem 16. Dezember generell verboten ist. Grund für diese Regelung ist, dass sich niemand durch die Böller verletzen soll und die Krankenhäuser nicht überlastet werden, wie es in der Infektionsschutzverordnung heißt. Außerdem sollen mithilfe der Maßnahmen große Menschenansammlungen verhindert werden.

    Die Nördlinger Polizei sei auf die Silvesternacht vorbereitet, wie Dienststellenleiter Walter Beck sagt. „Wir hoffen, dass die Leute sich an die Regeln halten.“ Über die Weihnachtsfeiertage jedenfalls seien die Menschen überwiegend „sehr vernünftig“ gewesen. „Und die, die sich nicht an die Verordnung gehalten haben, waren der Polizei oft bereits wegen anderer Vergehen aus der Vergangenheit bekannt.“

    Polizeichef Beck: "Wir werden auf jeden Fall vermehrt Streife fahren"

    Die Nördlinger Polizei wird an Silvester wohl von Beamten der Augsburger Einsatzhundertschaften unterstützt. Die genaue Verteilung stehe laut Beck jedoch noch aus. Der Polizeichef sagt: „Wir werden auf jeden Fall vermehrt Streife fahren.“ Was an Silvester hinter verschlossenen Türen vorgehe, sagt Beck, könnten die Beamten dabei aber schwer kontrollieren.

    Worauf die Polizei achten kann: Ob Menschen auf den Straßen mit Sekt auf das neue Jahr anstoßen werden. Denn das ist verboten, nach wie vor gilt in Bayern ein generelles Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit.

    Lesen Sie auch:

    Die Nördlinger Polizei will auch an den Feiertagen kontrollieren

    Massive Kritik am Krisenmanagement des Gesundheitsamtes Donau-Ries

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden