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Nördlingen: Beim Herbstmarkt in Nördlingen gilt eine Maskenpflicht

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Beim Herbstmarkt in Nördlingen gilt eine Maskenpflicht

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    Besucher müssen nicht nur an Ständen, sondern auf dem gesamten Gelände des Nördlinger Herbstmarktes eine Maske tragen.
    Besucher müssen nicht nur an Ständen, sondern auf dem gesamten Gelände des Nördlinger Herbstmarktes eine Maske tragen. Foto: Axel Heimken, dpa (Symbol)

    Beim Herbstmarkt am Sonntag, 18. Oktober, ist laut einer Mitteilung des Stadtmarketingvereins bei den verschiedenen Ständen viel geboten. Das Angebot reiche von Gewürzen und Socken über Küchenutensilien, Süßigkeiten und vielem mehr. Die ortsansässigen Metzger verkaufen laut der Mitteilung Würstchen, zudem gebe es zwei Kinderkarussells. Auf den ersten Blick sei kein Unterschied zu den vergangenen Märkten erkennbar und doch ist vieles anders.

    Die Routine bei der Umsetzung der Märkte wurde am Jahresanfang unterbrochen. Der Frühjahrsmarkt, Rosenmarkt und zahlreiche weitere Veranstaltungen wurden abgesagt. Nach dem Kunst- und Kreativmarkt im September ist der Nördlinger Herbstmarkt einer der wenigen Märkte im Landkreis. Daniel Wizinger vom Ordnungsamt hat laut der Pressemitteilung das Marktkonzept in Abstimmung mit Oberbürgermeister David Wittner überarbeitet.

    Der Abstand zwischen Ständen auf dem Nördlinger Herbstmarkt wird größer

    Um das Markttreiben luftiger zu gestalten, wurde zum Beispiel der Abstand zwischen den einzelnen Ständen deutlich vergrößert und jeder Marktstand sei selbstverständlich mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Es würden die empfohlenen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung umgesetzt

    Zwei Dinge werden zuerst wahrscheinlich ungewohnt sein, dienen aber dazu, dass alle Besucher den Marktbummel genießen könnten und dabei sich und andere schützen.

    Zum einen müsse Gedränge vermieden werden. Aus diesem Grund gilt beim Spaziergang über den Markt das „Einbahnstraßenprinzip“. Die bekannten Schilder zeigen den Marktbesuchern die Richtung.

    Zum anderen wurde mit Blick auf die Infektionszahlen entschieden, dass auf der kompletten Marktfläche eine Maskenpflicht gilt, das heißt nicht nur direkt am Stand, sondern auch beim Bummel über den Markt, im Bereich der Fußgängerzone, dem Marktplatz und Schäfflesmarkt. (pm)

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