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Nördlingen/Balgheim: Haftstrafe nach verbotener Autofahrt nach Balgheim

Nördlingen/Balgheim

Haftstrafe nach verbotener Autofahrt nach Balgheim

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    "Es geht so nicht weiter", sagte der Richter am Nördlinger Amtsgericht.
    "Es geht so nicht weiter", sagte der Richter am Nördlinger Amtsgericht. Foto: Ann-Kathrin Wanger

    Der Angeklagte ist 35 Jahre alt, hat aber eine lange „Reise durchs Strafgesetzbuch“, wie sein Verteidiger Peter Hubel sagt, hinter sich; 13 Vorstrafen hat er bereits. Und auf diese „Reise“ hat er sich oftmals motorisiert, in einem Pkw, begeben: ohne gültige Fahrerlaubnis. Einen Führerschein besaß der Mann, der in der Nähe von Bopfingen wohnt, noch nie, und wegen seiner früheren Drogenabhängigkeit hat er auch Schwierigkeiten, einen zu erwerben. Am Donnerstag hat er sich nun erneut wegen Fahrens ohne

    Ohne Führerschein nach Balgheim gefahren

    Der 35-Jährige war laut Anklageschrift in einer Novembernacht 2020 von Elchingen bei Neresheim, wo seine Lebensgefährtin wohnte, ohne Fahrerlaubnis nach Balgheim gefahren, wo ihn die Polizei kontrollierte. Er hatte zudem ein falsches Kennzeichen mit falscher TÜV- und Zulassungs-Plakette an seinem Pkw angebracht. Urkundenfälschung lautete deshalb der zweite Anklagepunkt. Der Angeklagte gestand die Taten vollumfänglich. „Das stimmt so“, sagte er. Zum Tatzeitpunkt stand der Angeklagte unter offener Bewährung, weil er auch früher schon ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war.

    Richter Gerhard Schamann fragte den Angeklagten nach seinem Motiv, weshalb er sich trotz Verurteilungen immer wieder ans Steuer setze. Der Angeklagte erzählte, dass dieses Mal ein „Streit“ vorausgegangen sei: „irgendwelche Leute aus München“ hätten angefangen, über Internetplattformen seine Lebensgefährtin zu bedrohen. Diese Leute hätten zum Umfeld seiner in Balgheim lebenden Cousine gehört. Er fuhr deshalb die rund 25 Kilometer von Elchingen nach Balgheim, um mit seiner Cousine zu sprechen. Es sei eine „Kurzschlussreaktion“ von ihm gewesen, sagte der Angeklagte. Die TÜV- und Zulassungsplakette hatte der Bastler schon früher am Fahrzeug angebracht, sie stammten aus dem Schrott.

    Die Polizeibeamtin, die den Angeklagten in jener Nacht auf der Straße kontrolliert hatte, sagte als Zeugin aus. Der Polizei sei aufgefallen, dass das Kennzeichen nicht zum Pkw passte. Das richtige Kennzeichen sei im Kofferraum gelegen, mit abgelaufener TÜV-Plakette. Nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen befragt, gab der Angeklagte an, einen Minijob zu haben, Hartz IV sei beantragt und seine mittlerweile bei ihm wohnende Lebensgefährtin sei arbeitssuchend.

    Vorstrafen und eine Reststrafe auf Bewährung

    Richter Schamann verlas die Vorstrafen, die unter anderem von Körperverletzung und Betrug über Wohnungseinbruchdiebstahl, Sachbeschädigung, Betäubungsmitteldelikte bis hin zu wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis reichen. Aus einer früheren Haft war der Angeklagte zuletzt vorzeitig entlassen worden, die 15 Monate Reststrafe waren zur Bewährung ausgesetzt worden. Der Angeklagte fuhr jedoch wieder ohne Fahrerlaubnis, erhielt daraufhin erneut zwei Monate auf Bewährung und ist in diesen zwei Monaten jetzt bei Balgheim erneut ertappt worden. Er fuhr somit dreimal mit demselben Auto und versagte dabei gleich zweifach in Bewährung.

    Staatsanwalt Martin Neumann plädierte auf fünf Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Verteidiger Peter Hubel forderte drei Monate

    Das Urteil von Richter Gerhard Schamann lautete auf vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. „Es geht so nicht weiter“, sagte Schamann. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Verurteilte auch die zuvor ausgesetzten Freiheitsstrafen verbüßen, das würde 21 Monate Haft bedeuten.

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