Den Abend im Herbst 2019, der in einem Münchner Fußballstadion begann und in der Ausnüchterungszelle der Nördlinger Polizeiinspektion endete, kann sich der damals 58-Jährige aus einem Nördlinger Ortsteil heute nicht mehr erklären.
Der Fußballfan war mit seinem 20-jährigen Sohn im Stadion. Als ein Omnibus sie zurück nach Nördlingen gebracht hatte, wollten sie den Abend nach eigener Schilderung in einer Kneipe ausklingen lassen. In der ersten gefiel es ihnen nicht, deshalb zogen sie in die nächste. Ab diesem Zeitpunkt setzt die Erinnerung des Mannes aus, wie er in der Verhandlung vor dem Nördlinger Amtsgericht sagt.
Der Sohn des Nördlingers ist wegen versuchter Gefangenenbefreiung angeklagt
Den Rest schildert der Staatsanwalt: Der 58-Jährige soll sich unter anderem wegen Widerstands gegen Vollzugsbeamte verantworten, sein Sohn ist wegen versuchter Gefangenenbefreiung angeklagt.
Der Mann habe erst nach dem Wirt geschlagen, ihn aber verfehlt. Dann habe er einen anderen Gast am Hals gepackt. Als der sich wehrte, verletzte er sich am Arm. Vier Männer warfen den 58-Jährigen aus der Kneipe, wo er weiter wütete. Einem soll er zugerufen haben: „Wenn ich dich draußen erwische, schlage ich dich tot!“
Der Wirt rief die Polizei. Als die eintraf, schubste der Randalierer gerade einen anderen Mann. Eine Polizistin schildert, der Mann sei nicht zu beruhigen gewesen und habe ständig versucht, die bereits abgeschlossene Tür zu öffnen. Er widersetzte sich, als die Polizisten seine Identität feststellen wollten und wehrte sich mit Händen und Füßen. Die Beamten fixierten ihn am Boden, eine seiner Hände war bereits in der Handschelle, die andere klemmte er zwischen seinen Oberkörper und Boden, als sein 20-jähriger Sohn plötzlich aus der Kneipe kam.
Beamtin: "Ich hatte Angst um mich und meine Kollegen"
Er habe zunächst gerufen, die Polizisten sollten seinen Vater loslassen, dann an dessen Arm gezogen. „Die Situation war nicht schön für uns. Ich hatte Angst um mich und meinen Kollegen“, sagt die Beamtin.
Schon im Polizeiauto habe sich der junge Mann entschuldigt, später geweint. „Nach meinem Eindruck war es eine Entschuldigung, die von Herzen kam“, betont die Beamtin. Der Vater hingegen sei noch in der Polizeiinspektion ungehalten gewesen und habe herumgeschrien – deshalb durfte ihn seine inzwischen eingetroffene Ehefrau nicht mit nach Hause nehmen. Er schlief eine Nacht in der Polizeizelle. Ein Alkoholtest ergab bei ihm knapp 1,7 Promille. Die Polizistin fuhr wegen Schmerzen an den Fingern in die Notaufnahme. „Ich konnte nicht einmal mehr am Computer schreiben.“ Die Ärzte diagnostizierten Kapselverletzungen an zwei Fingern. Ihr Kollege erlitt ebenfalls eine Stauchung am Finger.
Fünf Monate Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährungszeit
Richter Krug schlug dem Staatsanwalt vor, das Verfahren gegen den jungen Mann einzustellen. Der stimmte nach kurzem Zögern zu. Für den Vater aber forderte er eine Gesamtstrafe von sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verteidiger des Mannes plädierte für die Mindeststrafe von drei Monaten, die man zu einer Geldstrafe von 100 bis 120 Tagessätzen umwandeln solle.
Richter Krug verurteilte ihn schließlich zu fünf Monaten Freiheitsstrafe mit drei Jahren Bewährungszeit. Er betonte, dass der Angeklagte insgesamt 1500 Euro Schmerzensgeld an die Polizisten und 3100 Euro Entschädigung für ihren Dienstausfall gezahlt habe, nicht vorbestraft und geständig sei sowie sich entschuldigt habe, sei in dieser „milden Strafe“ bereits inbegriffen.
Eine Geldstrafe sei angesichts der Schwere der Taten allerdings ausgeschlossen. „Wir lassen es nicht zu, dass Polizeibeamte in dieser Weise angegangen werden“, erklärte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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