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Nördlingen: Amtsgericht Nördlingen: Betrunkene rufen "Sieg Heil" am Sportplatz

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Amtsgericht Nördlingen: Betrunkene rufen "Sieg Heil" am Sportplatz

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    Ein junger Mann steht in Nördlingen vor dem Amtsgericht, weil er im März 2019 mehrfach "Sieg Heil" gerufen hat.
    Ein junger Mann steht in Nördlingen vor dem Amtsgericht, weil er im März 2019 mehrfach "Sieg Heil" gerufen hat. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Mehrere Jugendliche haben im März 2019 in einem Ort im Landkreis Mittelsachsen mehrfach „Sieg Heil“ skandiert, so, dass es Passanten an einem Sportplatz mitbekommen haben. Darunter war auch ein Nördlinger.

    In Deutschland sieht das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Nicht aber im Jugendstrafrecht. Als erzieherische Maßnahme muss der Jugendliche eine Führung in der Konzentrationslager-Gedenkstätte in Dachau besuchen und bekommt einen Arbeitsauftrag mit.

    Richter Krug: "Sie haben eine unsägliche Parole verwendet, die bei uns nichts verloren hat"

    Im Jugendstrafrecht hat der Erziehungsgedanke Priorität und sieht Weisungen oder Auflagen vor. Jugendrichter Andreas Krug verhängt am Montag am Nördlinger Amtsgericht deshalb nicht nur die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe in Höhe von 500 Euro an das Tierheim Hamlar.

    Spätestens einen Monat nach dem Themenrundgang in der KZ-Gedenkstätte in Dachau muss er dem Richter einen Bericht über die Ausstellung „Beweise für die Nachwelt“ eines bereits verstorbenen KZ-Überlebenden abgeben.

    „Sie haben eine unsägliche Parole verwendet, die bei uns nichts verloren hat“, sagte Krug in seiner Urteilsbegründung. „Man muss sich auch vergegenwärtigen, welches Gedankengut dahintersteckt. Das geht am besten in der KZ-Gedenkstätte.“ In der Dauerausstellung werden Zeichnungen von Häftlingen und ihrem gewaltsamen Alltag gezeigt.

    Wie kam es zu den Ausrufen?

    In der Verhandlung wollte der Jugendrichter wissen, wie es zu den Ausrufen gekommen sei. Der Angeklagte, der ohne einen Verteidiger gekommen war, sagte, dass sie viel getrunken hätten. „Dann ist das ganze aus dem Ruder gelaufen, wir haben nicht nachgedacht.“ Krug sagte darauf entsetzt: „Das ist ein Skandal.“

    Der junge Mann hat seine Lehre in Sachsen abgebrochen und arbeitet inzwischen im Landkreis Donau-Ries im Einzelhandel. Er muss neben seiner Geldauflage auch die Verfahrenskosten bezahlen.

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