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Mordfall Bögerl: Polizei bittet wieder zur Speichelprobe

Mordfall Bögerl

Polizei bittet wieder zur Speichelprobe

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    Neresheim Die Staatsanwaltschaft Ellwangen und das Polizeipräsidium Ulm bitten alle Männer in der Gesamtgemeinde Neresheim im Alter von 21 bis 68 Jahren, die zwischen dem 1. Januar 1945 und dem 31.Dezember geboren sind und die im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 25. Oktober 2013 in der Stadt Neresheim oder den Stadtteilen gewohnt und bislang keine Speichelprobe abgegeben haben, um entsprechende freiwillige Proben. Zur württembergischen Gesamtgemeinde Neresheim gehören die Ortsteile Elchingen, Ohmenheim, Stetten, Kösingen, Dorfmerkingen und Schweindorf sowie die Teilgemeinden Hohlenstein, Dehlingen, Weilermerkingen, Dossingen, Hohenlohe und Mörtingen.

    Die Polizei erhebt die Speichelproben am Freitag, 14. Februar, zwischen 14 und 20 Uhr, am Samstag, 15. Februar, und am Sonntag, 16. Februar, jeweils zwischen 8 und 20 Uhr in der Härtsfeldschule in Neresheim, Dossinger Weg 18. Die Polizei bittet, zum Termin einen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Staatsanwaltschaft und Polizei erhoffen sich durch die DNA-Reihenuntersuchung neue Erkenntnisse in dem Ermittlungsverfahren der entführten und getöteten Maria Bögerl. Die Frau des damaligen Vorsitzenden des Vorstands der Kreissparkasse Heidenheim wurde am 12. Mai 2010 aus dem Haus der Familie in Heidenheim-Schnaitheim entführt. Vom Ehemann der Entführten forderte ein bislang unbekannter Täter mit ortsüblichem Dialekt im Laufe des Vormittags Lösegeld. Das Lösegeld wurde nicht abgeholt.

    Am 14. Mai 2010 wurde das zur Entführung benutzte Auto von Frau Bögerl im Hof des Klosters Neresheim aufgefunden. Eine groß angelegte Suche und die Öffentlichkeitsfahndung nach Frau Bögerl verliefen erfolglos. Am 3. Juni 2010 entdeckte ein Spaziergänger die Leiche der Getöteten in einem Waldstück bei Nietheim. Kriminaltechniker sicherten molekulargenetische Spuren, die von einer männlichen Person stammen.

    Obwohl bislang schon über 3000 DNA-Proben von Personen erhoben und mit den gesicherten Spuren verglichen wurden, konnte der Spurenverursacher bislang nicht ausfindig gemacht werden. Die Ermittlungen bieten ausreichenden Anlass zu der Annahme, dass der oder die Täter in der Gesamtgemeinde Neresheim mit oben genannten Orten zu suchen sind. (RN)

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