Zu privat sind die Einblicke der Geschädigten vor dem Nördlinger Amtsgericht. Die Öffentlichkeit wird während der Aussage der Frau ausgeschlossen. Denn es geht um die Vergewaltigung einer Frau mit Down-Syndrom. Menschen mit Behinderung gelten als besonders schutzbedürftig.
Nördlingen