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Maihingen: Maihingen: Ist das Bürgerbegehren zulässig?

Maihingen

Maihingen: Ist das Bürgerbegehren zulässig?

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    Risse auf der Südseite des alten Schulhauses in Utzwingen: Geht es nach der Gemeinde, soll das Gebäude teilsaniert werden. Gegen dieses Vorhaben richtet sich Bürgerprotest.
    Risse auf der Südseite des alten Schulhauses in Utzwingen: Geht es nach der Gemeinde, soll das Gebäude teilsaniert werden. Gegen dieses Vorhaben richtet sich Bürgerprotest. Foto: Matthias Link

    Der Gemeinderat Maihingen hat in seiner Sitzung am Montag beschlossen, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Teilsanierung des alten Schulhauses in Utzwingen aufzuschieben. Der Grund hierfür ist, dass die Gemeinderäte erst noch eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht des Landratsamts abwarten wollen, die ebenfalls ersucht wurde, das Bürgerbegehren zu prüfen. Dem Beschluss war in der öffentlichen Sitzung eine teils emotional geführte Diskussion mit den Befürwortern des

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