Die beiden Kreuzungen der Bundesstraße 466 mit der Ortsstraße und der Bachstraße bei Löpsingen haben sich als Unfallhäufungspunkte herausgestellt. Die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Staatlichen Bauamtes, der Polizei und der Verkehrsbehörde der Stadt Nördlingen, hat sich mehrmals getroffen um Lösungen für die Entschärfung dieser Unfallhäufungspunkte zu finden (wir berichteten).
Bei einer Bauausschusssitzung der Stadt Nördlingen wurden die angedachten Maßnahmen vorgestellt. An der südlichen Kreuzung mit der Ortsstraße ist zunächst als Übergangslösung das Aufstellen von Sichtschutzwänden aus Richtung Löpsingen und aus Richtung Süden (Staatsstraße 2213) kommend auf beiden Seiten der jeweiligen Fahrspur vorgesehen. Gleichzeitig wird eine bauliche Umgestaltung des Knotenpunktes untersucht. Dabei werden das Aufstellen einer Lichtsignalanlage bzw. ein Umbau zu einem Kreisverkehrsplatz geprüft.
B466 bei Löpsingen soll sicherer werden
Die Unfallkommission sieht sich vor allem nach den 15 Unfällen seit 2015 an der Bachstraße gezwungen, zu handeln, um weitere schwere Unfälle zu verhindern. Die sicherste Lösung wäre, die Hauptunfallursache, nämlich das Kreuzen der Bundesstraße 466, zu unterbinden. Das geht aus einer Pressemitteilung des staatlichen Bauamts hervor. Es wäre dann nur noch das rechts Ein- und rechts Abfahren auf und von der B466 möglich. Diese Variante löste bei einigen Mitgliedern des Bauausschusses erhebliche Bedenken aus, da vor allem die Landwirte einen erheblichen Umweg in Kauf nehmen müssten, um von Löpsingen in Richtung Klosterzimmern und zurück zu kommen.
Bei einem Ortstermin am 7. Juli mit allen Beteiligten der Unfallkommission und Löpsingens Ortssprecherin Gudrun Gebert-Löfflad wurden nochmals verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Im Ergebnis einigte man sich darauf, unter Einschränkung der Sichtverhältnisse durch Sichtschutzzäune das Kreuzen zunächst versuchsweise weiterhin zu ermöglichen. Das Staatliche Bauamt stimmte diese Vorgehensweise mit den vorgesetzten Dienstbehörden (Regierung von Schwaben als Aufsichtsbehörde und mit der Zentralen Verkehrssicherheitsstelle) ab. Sollte sich die Maßnahme nicht bewähren, muss die Unfallkommission über weitergehende Maßnahmen diskutieren. (pm)