Da war nichts, sagt der Beschuldigte. Mindestens zweimal soll der heute 52-Jährige, Mitglied der Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“, zwei kleine Buben mit einer Weidenrute geschlagen haben, hält ihm die Staatsanwaltschaft vor. Deswegen war er im Juni 2018 bereits vom Amtsgericht in Nördlingen zu 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Jetzt findet vor dem Augsburger Landgericht die Berufungsverhandlung statt.
Landgericht Augsburg