Klarheit, ob in der Corona-Statistik rückwirkende Änderungen der Sieben-Tage-Inzidenz sinnvoll sind oder nicht, war diese Woche nicht zu bekommen. Dass es einen tagesaktuellen, rechtsverbindlichen Wert geben muss, leuchtet ein, dass dieser Wert nicht geändert werden kann, wenn sich die ihn ergebenden Bausteine (= die Fallzahl von Infizierten) verändern, eher nicht. Aber das ist eine – für die Regelungen der „Bundes-Notbremse“ maßgebliche – Frage, die an anderer Stelle zu klären wäre als im Landratsamt Donau-Ries. Hier hat der Gesetzgeber schlichtweg realitätsferne Regelungen mit heißer Nadel gestrickt, wie häufig in der Pandemie. Eine andere Sache allerdings muss nochmal verdeutlicht werden.
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