Neues Gutachten in Kerkingen: Ist Ladenburger doch zu laut?
Das Holzwerk plant einen 24-Stunden-Schichtbetrieb. Die Anwohner fürchten weiteren Lärm. Die Stadt Bopfingen hat nun ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Holzwerke Ladenburger planen einen Rund-um-die-Uhr-Schichtbetrieb an sieben Tagen in der Kerkinger Niederlassung. Zur Begründung argumentiert die Geschäftsleitung mit der großen Menge an Holz, das verarbeitet werden muss. Die Anwohner des Firmengeländes befürchten, dadurch noch mehr Lärm ertragen zu müssen. Dem subjektiven Lärmempfinden der Kerkinger stehen die Ergebnisse eines Lärmimmissionsgutachtens der Firma gegenüber. Ein neues, von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten widerspricht allerdings den ersten Ergebnissen.
Ladenburger in Kerkingen: Schallrichtwert überschritten
Demnach soll es eine kontinuierliche Überschreitung des festgelegten Schallrichtwerts geben. Die Untersuchungen und Expertise des Fachbüros für Schallmessungen hatten damals ergeben, dass Ladenburger die gesetzlich vorgeschriebenen Schallwerte bei Tag und bei Nacht im Großen und Ganzen einhält. Dort, wo noch vereinzelt Spitzenwerte auftauchten, hatte die Firma versprochen, mit Schallschutzmaßnahmen nachzubessern. Die Bürgerinitiative (BI), die sich gegründet hatte, um gegen die Betriebserweiterung in jetziger Form ohne entsprechende wirksame und verbindliche Schallschutzmaßnahmen zu protestieren, zweifelte die Richtigkeit des Lärmimmissionsgutachtens an. Die BI wandte sich an den Bopfinger Gemeinderat und an Bürgermeister Gunter Bühler mit der Bitte, sie bei ihrem Problem zu unterstützen. Gemeinsam brachten sie den Antrag auf den Weg, ein unabhängiges Fachbüro für Lärmimmission, mit neuen Messungen zu beauftragen. Damit sollte das vorliegende Gutachten der Firma entweder bestätigt oder widerlegt werden.
Im Gemeinderat werden die Ergebnisse vorgestellt
Nun liegen diese Ergebnisse vor. Jochen Sperber vom Ingenieurbüro Müller-BBM aus München/Nürnberg stellte im Gemeinderat das Messverfahren nochmals vor und kam am Schluss seiner Ausführungen zum spannend erwarteten Fazit. Genauer untersucht wurden dabei Lärmimmissionen von Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen zu jeder Tageszeit und Witterungsverhältnissen. Mit in die Berechnungen flossen auch sogenannte Vorbelastungswerte, also Immissionen, die als permanente Schallquellen, wie zum Beispiel von der Landwirtschaft, Windrädern, Verkehr und anderen Quellen, entstehen. Dies ist laut TA-Lärm, der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Falle der Firma Ladenburger zulässig.
Gemessen wurde über mehrere Wochen in der Holzgasse und der Ottilienstraße in Kerkingen. Dabei wurden Immissionswerte gemessen, die denen des Schallgutachtens der Firma Ladenburger in nicht unerheblichen Maße widersprechen. Ein Beispiel: Am 13. und 14. Januar wurde am Messpunkt in der Ottilienstrasse der Schallrichtwert von 40 Dezibel nachts, zwischen 22 und 6 Uhr während des Nachtbetriebs, ohne Unterbrechung überschritten. Im Schnitt lagen die Werte bei 43,1 Dezibel. Um fünf Uhr morgens wurde ein Spitzenwert von 45,1 Dezibel gemessen. Am Messpunkt in der Holzgasse wurden zur gleichen Zeit 48,4 Dezibel gemessen.
Einige Punkte im "Ladenburgergutachten" müssen kritisch hinterfragt werden
„Neben den Messwerten müssen aber auch weitere Punkte im Ladenburgergutachten nochmals kritisch hinterfragt werden“, gab Sperber zu bedenken. Der Stand der Technik zum Schallschutz wird nicht konsequent erfüllt. Die Berechnungsansätze während der Nachtzeit zum innerbetrieblichen Fahrverkehr sowie einigen konkreten Schallquellen auf Werksgelände seien zu hinterfragen.
Bisher erfolgte Dauermessungen würden bei schallausbreitungsbegünstigter Witterung deutliche Schwankungsbreiten zeigen. Das Gutachten des Ingenieurbüros Müller-BBM nennt noch weitere strittige Punkte in der Auslegung. „Das ist schon eine sehr komplizierte Angelegenheit, die ohne Fachwissen kaum bewertet und richtig eingeschätzt werden kann. Es war richtig und wichtig, dieses Gutachten in Auftrag zu geben. Nun können wir auf Augenhöhe mit den Fachbehörden im Landratsamt kommunizieren und unsere Argumente aus fachlicher Sicht präsentieren“, so Bühler.
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