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Justiz: Wirtschaftskriminalität: Revision im Nördlinger Strohmann-Prozess

Justiz

Wirtschaftskriminalität: Revision im Nördlinger Strohmann-Prozess

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    Das Strafjustizzentrum Augsburg. (Symbolbild)
    Das Strafjustizzentrum Augsburg. (Symbolbild) Foto: Bernhard Weizenegger

    Gut ein Jahr liegt der sogenannte Strohmann-Prozess gegen einen Nördlinger Geschäftsmann und dessen Anwalt zurück. Der Vorsitzende Richter des Augsburger Landgerichts, Wolfgang Natale, hatte die beiden Hauptangeklagten im März 2018 der Insolvenzverschleppung und des vorsätzlichen Bankrotts eines Nördlinger Betriebs schuldig gesprochen. Ein dritter Beteiligter, der als Geschäftsführer eingetragen war, ohne als Chef zu agieren, sondern nur als Strohmann diente, wurde am zweiten Prozesstag wegen geringer Schuld und gegen Auflagen aus dem Gerichtssaal entlassen, sein Verfahren wurde eingestellt.

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