Für diese Gruppe Jugendlicher war es anscheinend ein ganz normaler Sommernachmittag. Entspannen, im Nördlinger Freibad „ein bisschen was trinken“, wie sie es in der Jugendgerichtsverhandlung im Nördlinger Amtsgericht formulieren. „Ein bisschen was“ heißt für die Angeklagten: zu viert zwei Flaschen Wodka.
Justiz