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Justiz: Mord-Prozess gegen Rieser hat begonnen: So lief der erste Tag

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Mord-Prozess gegen Rieser hat begonnen: So lief der erste Tag

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    Ein 55 Jahre alter Mann aus dem Ries (links) muss sich seit gestern vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau aus Habgier ermordet zu haben. Der Landwirt bestreitet dies.
    Ein 55 Jahre alter Mann aus dem Ries (links) muss sich seit gestern vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau aus Habgier ermordet zu haben. Der Landwirt bestreitet dies. Foto: Ulrich Wagner

    Die Mutter dreier erwachsener Kinder ist tot. Nur diese eine Tatsache bleibt gleich, egal wer zu Wort kommt, egal wer vor dem Augsburger Landgericht berichtet, was sich am 20. September des vergangenen Jahres auf dem Hof eines landwirtschaftlichen Anwesens in Birkhausen abgespielt haben soll. Gestern begann der Prozess gegen den 55 Jahre alten Ehemann der Frau. Und während die Staatsanwaltschaft von einem Mord aus Habgier ausgeht, spricht die Verteidigung von einem Unfall.

    Staatsanwalt Michael Nißl trägt zunächst die Anklageschrift vor – und der zufolge wurde die 51-Jährige getötet, weil sie sich von ihrem Mann scheiden lassen wollte. Das hätte für den 55 Jahre alten Angeklagten finanzielle Einbußen bedeutet, die beiden lebten in einer ehelichen Gütergemeinschaft, sagt Nißl. Um das Vermögen zu sichern, habe der Mann bereits Bargeld versteckt, genau 44750 Euro in seinem Auto und weitere 86950 Euro im Wohnhaus. Am 20. September selbst, so führt der Staatsanwalt weiter aus, habe der Angeklagte seiner Ehefrau zunächst mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf geschlagen. Als die 51-Jährige dann bewusstlos am Boden auf dem Rücken lag, habe er sie mit Gülle übergossen, insbesondere im Gesicht – und daran sei sie schließlich erstickt.

    Der Angeklagte sagt dazu nichts, er überlässt das Wort seinem Verteidiger Peter Witting. Und der wird ganz deutlich: Der Landwirt habe seine Frau nicht getötet. Vielmehr habe er sie am 20. September gebeten, den Hof abzuspritzen. Als er später vom Feld zurückgekommen sei, habe er seine Frau halb in der Güllegrube liegend aufgefunden, ihre Beine befanden sich noch darin. Sofort habe der Landwirt um Hilfe gerufen, einen Notruf abgesetzt – der wird im Prozess gestern vorgespielt. Zwei Männerstimmen sind zu hören, ein Nachbar war dem Landwirt und seiner Frau zu Hilfe geeilt. Und einer der Männer sagt immer wieder: „Was hat denn die gemacht?“

    Die Ehe war lediglich eine Zweckgemeinschaft

    Der Verteidiger legt offen dar, dass es sich bei der Ehe von Opfer und mutmaßlichem Täter lediglich um eine Zweckgemeinschaft gehandelt hatte. Doch eine, von denen es viele gebe, meint Witting: „Dass Ehen so oder so ähnlich geführt werden, ist kein Einzelfall.“ Ja, sein Mandant habe seit mehr als zehn Jahren eine Freundin gehabt. Doch von einem aktuellen Scheidungswunsch seiner Frau habe er nichts gewusst und selbst auch nicht nach einer Lösung gesucht. Die Familie habe vielmehr noch kurz vor dem Tod der Mutter den 18. Geburtstag des Sohnes gefeiert: „Alles war wie immer, kann man sagen. Schlecht, aber wie immer.“ Zu keiner Zeit sei der Landwirt seiner Frau gegenüber handgreiflich geworden oder habe sie bedroht. Und das Geld habe er für seine Kinder beiseite gelegt. Die bedeuteten ihm alles, ihnen habe er nie die Mutter wegnehmen wollen.

    Witting kritisiert die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft als „wenig präzise“, sie lasse viele Fragen offen. Mehrere zählt der Verteidiger auf, unter anderem diese: Mit welchem Werkzeug soll der Angeklagte zugeschlagen haben? Gefunden hätten die Ermittler nämlich keines. „Das ist alles völlig absurd“, so der Verteidiger – und ein Albtraum für seinen Mandanten.

    Einen ersten Sieg haben die Verteidiger gestern für den Angeklagten bereits errungen: Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser ließ nach deren Antrag Rechtsmediziner Professor Klaus Püschel aus Hamburg als Sachverständigen zu. Der hatte in einer Stellungnahme bereits festgestellt, dass im Gegensatz zur Anklageschrift nicht genau festzustellen sei, woran die 51-Jährige tatsächlich gestorben sei. Die Kopfverletzungen kann sie sich ihm zufolge auch beim Sturz in die Grube oder beim Herausklettern zugezogen haben.

    Der Prozess wird am Donnerstag, 17. Oktober, um 9 Uhr fortgesetzt.

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