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Justiz: Güllemord-Prozess: Kritik an Polizisten

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Güllemord-Prozess: Kritik an Polizisten

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    Ein Polizist musste sich am Dienstag im Güllemord-Prozess viel Kritik anhören.
    Ein Polizist musste sich am Dienstag im Güllemord-Prozess viel Kritik anhören. Foto: Jakob Stadler

    Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser wurde allmählich ungeduldig, sagte zum Zeugen: „Das ist hier keine Spaßveranstaltung.“ Er sehe doch, wie viele Personen hier anwesend seien, da könne er sich wohl im Vorfeld das achtseitige Vernehmungsprotokoll durchlesen. Die Richterin befragte einen Polizisten der Kriminalpolizei Dillingen im Mordprozess gegen einen Rieser Landwirt. Dem wird vorgeworfen, am 20. September des vergangenen Jahres seine Frau umgebracht zu haben. Sie wurde tot bei einer Güllegrube gefunden. Der Beamte konnte sich vor Gericht kaum an Details zu dem Fall erinnern, machte ungenaue Angaben. Zwei Mal fragte ihn die Richterin, ob er sich überhaupt vorbereitet habe, so unpräzise waren die Aussagen des Mannes.

    Doch der Polizist stand nicht nur wegen seiner Vorbereitung auf den Prozess in der Kritik, sondern auch, weil er Informationen von der Obduktion der Toten nicht so weitergegeben hat, wie sie ihm von der Rechtsmedizin übermittelt wurden. Der Polizist war dabei, als die Tote in München obduziert wurde. Bevor er nach Dillingen zurückfuhr, informierte er noch seinen Vorgesetzten, führte er vor Gericht aus. In der Dienststelle gab er die Aufzeichnung des vorläufigen Obduktionsergebnisses weiter, diese seien verschriftlicht worden. Verteidiger Peter Witting wollte wissen, was genau er seinen Kollegen zunächst mündlich mitgeteilt habe. Der Polizist sagte, die 51-Jährige habe „massiv Gülle aspiriert“, selbst im Verdauungstrakt der Frau wurde Gülle gefunden. Im Gespräch, das der Beamte mit der

    Nicht geklärt, wie die Frau in die Position bei der Güllegrube gekommen ist

    Aus dem letztendlichen Gutachten von der Obduktion hatte Witting bereits am Vortag zitiert, demnach sei nicht geklärt, wie die Frau in die Position bei der Güllegrube gekommen sein könnte. Die Erklärung, die der Beamte an diesem Tag der Obduktion seinen Kollegen gegeben habe, habe zur vorläufigen Festnahme seines Mandanten geführt. Diese Schilderung hatte aber auch Auswirkungen auf die erste Vernehmung des Landwirts als Beschuldigter am Abend des 21. September.

    Witting kritisierte, dass der Polizist dem Landwirt vermittelt habe, dass seine Frau keines natürlichen Todes gestorben sei. Das sei aber nicht das, was der Rechtsmediziner gesagt habe. Der Beamte sagte zunächst: „Ich kann das nicht weiter erklären.“ Witting befragte den Polizisten immer weiter, der schließlich sagte: „Ich mag ihm das so vorgehalten haben. Es war wohl ein Versuch, wenn er eine Straftat begangenen hat, ihn aus der Reserve zu locken.“ Der Verteidiger wollte wissen, was sein Mandant geantwortet habe. Der Polizist schilderte, dass der Landwirt gesagt habe, er habe seiner Frau nichts angetan, er wolle seine Unschuld beweisen.

    Obduktionsprotokoll vor der vorläufigen Festnahme nicht gelesen

    Ein Polizist, der ebenfalls bei dieser Vernehmung anwesend war, wurde auch dazu befragt. Das Obduktionsprotokoll habe er vor der vorläufigen Festnahme nicht gelesen, er habe sich darauf verlassen, was sein Kollege gesagt habe. Was genau dieser berichtet habe, wisse er nicht mehr im Detail, aber man habe wohl feststellen können, dass nur noch ein Tod durch eine andere Person möglich sei. Bevor der Landwirt festgenommen am wurde, hätten er und einige Kollegen sich vor dem Anwesen besprochen. Man habe darüber geredet, dass das vorläufige Obduktionsergebnis nicht mit der Aussage des Landwirts in Einklang zu bringen und ein Unfall ausgeschlossen sei. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

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