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Justiz: Gülle-Mordprozess: Eine Leiter und zwei Beweisanträge

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Gülle-Mordprozess: Eine Leiter und zwei Beweisanträge

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    In Augsburg wird heute der Prozess gegen einen Rieser Landwirt fortgesetzt.
    In Augsburg wird heute der Prozess gegen einen Rieser Landwirt fortgesetzt. Foto: Jakob Stadler (Symbol)

    Zwei Zeugen, eine Leiter sowie eine Kreuzhacke im Gerichtssaal und zwei Anträge der Verteidigung: Der Vormittag am elften Prozesstag im Rieser Güllemord-Prozess brachte viel Bewegung in den

    In Befragungen sagte er stets, dass er sie an der Güllegrube liegend gefunden und den Notruf verständigt habe. Einen Tag nach dem Vorfall soll er der Polizei gesagt haben, dass eine Holzleiter in der Güllegrube steckte, sagte Witting. Mit der

    Witting verwies in seinem Antrag zudem auf die Zeugenaussage eines Polizisten. Diese soll dem Verteidiger zufolge belegen, dass es sich bei dem Tod der Frau um einen Unfall gehandelt haben müsse. Am oberen Teil der Leiter seien Güllespuren bis zu der Höhe zu sehen, in der sich die Ehefrau nach oben gezogen haben soll und letztlich am Rand der Grube zum Sitzen gekommen sei. So sei sie später von ihrem Mann gefunden und von ihm und einem Nachbarn erfolglos reanimiert worden, weil bereits zu viel Gülle in ihrem Körper gewesen sei. Dieser Beweis sei unverzichtbar, meinte Witting.

    Einen weiteren Beweisantrag trug Verteidiger Nico Werning vor. Darin ging es um die Arbeitsweise der Polizei. Er kritisierte, dass der Versuch, die Fahrtzeit zwischen Hof und Feld zu bestimmen (dort soll der Angeklagte vor dem Tod seiner Frau Gülle ausgebracht haben), mit einem Mercedes Sprinter durchgeführt worden war. Nicht etwa mit einem Traktor und schwer beladenen Güllefass, so wie es in Wirklichkeit geschehen sein soll.

    Werning kritisiert außerdem die Strafkammer scharf, als er sagte, dass sie mit den einfachsten landwirtschaftlichen Gegebenheiten nicht vertraut sei und forderte eine Ortseinsicht in Birkhausen. „Nur Lichtbilder und Zeugen reichen nicht, um Fehlvorstellungen vorzubeugen“, sagte Werning.

    Zu beiden Beweisanträgen der Verteidiger wurde bislang keine Stellung genommen.

    Am Vormittag beschäftigte sich das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser außerdem mit den Beweismitteln. Genauer inspiziert wurden eine lange Holzleiter, eine Misthacke, ein Kreuzpickel, eine grüne Gießkanne und ein schwarzer Plastik-Mülleimer.

    Gülle-Mordprozess: Zeuge korrigiert seine Aussage

    Ein Polizist erschien am Montag zum zweiten Mal im Zeugenstand. Er korrigiert seine Aussage, die Leiter in der Grube gesehen zu haben. Sie sei mit Sicherheit doch draußen gelegen.

    Ein anderer Polizist sagte dem Gericht, was der Angeklagte bei seiner ersten Vernehmung gesagt hatte. Außerdem schilderte er, wie der Kontakt zum Rechtsmediziner ausgesehen haben soll. Wie berichtet, ging es um die Aussage des Rechtsmediziners, dass nicht klar sei, wie die Bäuerin aus der Güllegrube gekommen sei. Der Polizist kommunizierte, dass es unmöglich sei, dass die Frau über eine Leiter nach oben gekommen sein soll.

    Die Hauptverhandlung wird am Nachmittag fortgesetzt. Weitere Infos folgen.

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