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Justiz: Gülle-Mordprozess: Ein Urteil ist noch nicht in Sicht

Justiz

Gülle-Mordprozess: Ein Urteil ist noch nicht in Sicht

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    In Augsburg wird fand der nächste Verhandlungstag im  Prozess gegen einen Rieser Landwirt statt.
    In Augsburg wird fand der nächste Verhandlungstag im Prozess gegen einen Rieser Landwirt statt. Foto: Alexander Kaya

    Ursprünglich war einmal vorgesehen, dass am Mittwoch ein Urteil im Prozess gegen einen Rieser Landwirt gefällt wird. Doch offiziell sind die Verhandlungstermine noch bis Anfang März terminiert. Warum dauert der

    Teilweise wurden Zeugen mehrfach angehört. Und laut Verteidiger Nico Werning dauerten Strafverfahren bei solchen Kapitaldelikten länger, als sich das Gericht das vorstelle. Dass sich der Gülle-Mordprozess also in die Länge ziehen könnte, war absehbar.

    Im Oktober begann der Prozess am Landgericht Augsburg gegen den Mann aus Birkhausen, dem vorgeworfen wird, seine Frau umgebracht zu haben. Diese wurde im September 2018 nahe einer Güllegrube auf dem Hof der Familie gefunden. Bisher wurden viele Zeugen befragt, Nachbarn, Mediziner und eine Vielzahl an Polizisten gehört. Was an dem 20. September 2018 tatsächlich auf dem Hof in

    Verteidiger beantrangt Aufhebung des Haftbefehls

    Dass es ein langer Indizienprozess werden könnte, war unter den Beteiligten bereits vor dem Prozessauftakt sicher. Es ist weder klar, ob die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zutreffen, noch, ob es sich um einen Unfall handeln könnte. Die Verteidigung sieht letztere Theorie nach den bisherigen Aussagen bestätigt. Deswegen beantragte Anwalt Peter Witting erneut die Aufhebung des Haftbefehls und berief sich auf die Aussagen der beiden Rechtsmediziner.

    Am Mittwoch wurde bereits den 14. Tag seit dem Auftakt im Oktober verhandelt. Oliver Peschl von der Rechtsmedizin aus München gab im Gerichtssaal die Bewertung seines Gutachtens ab. Die Frau des Angeklagten sei an einer Mischung aus Ersticken und Ertrinken gestorben, sagte er. Bei seinen Ausführungen ging Peschl auch auf die Bewertung des Hamburger Rechtsmediziners Klaus Püschl ein, dessen Prozessbeteiligung die Verteidiger im Oktober beantragt hatten.

    Rechtsmediziner: Es ist nicht wie im Krimi

    Püschl ging davon aus, dass die Frau in die Güllegrube gefallen sei, sich dabei möglicherweise eine oder mehrere Verletzungen am Kopf zugezogen habe. Dann habe sie für ein oder zwei Minuten benommen in der Gülle gelegen. Er vermute aber, dass sie handlungsfähig gewesen sei und es geschafft habe, sich an der Leiter herauszuziehen. Am Rand der Grube sei sie dann gestorben.

    Dieser Theorie wollte der andere Rechtsmediziner Peschl so nicht zwangsläufig zustimmen. Er gehe davon aus, dass die Frau nicht in der Lage gewesen sei, sich selbst zu retten, wenn sie viel Gülle aufgenommen habe. Eine Erklärung der vorliegenden Befunde mit der Auffindesituation der Frau könne er aber nicht liefern. Es sei nicht wie im Krimi, wo die Rechtsmedizin alles erklären könne.

    Die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser fragte, ob es möglich sei, dass der Frau Gülle eingeflößt worden sei. Peschl antwortete, dass es grundsätzlich Fälle gebe, in denen Personen Flüssigkeit, keine Gülle, eingeflößt worden sei und diese getötet worden seien. Dabei seien sie aber wehrlos gewesen. Denn bei einem solchen Vorgehen sei davon auszugehen, dass die Person Widerstand leisten würde. Ob so etwas in diesem Fall stattgefunden habe, sei spekulativ.

    Der Anwalt kritisiert die Richterin

    Schließlich beantragte Witting die Aufhebung des Haftbefehls, es könne aus seiner Sicht nach den Aussagen der Sachverständigen keine Alternative dazu geben. Zwar kritisierte der Anwalt die Aussagen von Peschl und lobte die Ausführungen Püschls. Witting begründete seinen Antrag aber mit den Aussagen beider Mediziner. Püschl habe erklärt, dass die Frau herausgeklettert sein könne, Peschl keinen anderen Erklärungsansatz liefern können. Der Anwalt ging auch die Richterin an, warf ihr vor, dass sie sich schon auf ein Motiv – Mord aus Habgier – festgelegt habe und auf der Suche nach dem Tatgeschehen sei. „Sie wissen nichts“, sagte Witting, ein Unfall könne nicht ausgeschlossen werden. Laut dem Biomechaniker wiesen die Spuren an der Leiter darauf hin, dass eine Person voll Gülle heraufgestiegen sei, sagte Witting. Der Anwalt wollte, dass die Kammer noch am Mittwoch darüber entscheidet, die Richterin sagte, dass man darüber beraten werde. Eine Anfrage unserer Redaktion am Landgericht ergab, dass am Mittwoch keine Entscheidung mehr fiel.

    Beim nächsten Verhandlungstag sagt laut Verteidiger Werning noch eine Sachverständige aus. Möglicherweise würden dann weitere Beweisanträge von der Verteidigung eingereicht. Wann schließlich ein Urteil falle, sei schwer zu sagen.

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