Nach vier Verhandlungstagen stand für das Gericht fest: Ein 57-jähriger Dachdecker aus den Niederlanden ist in die Krankenhäuser von Nördlingen, Neuwied (Rheinland-Pfalz) und Gießen (Hessen) eingebrochen, um dort Diebstähle zu begehen. Das Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts verurteilte den Angeklagten wegen dreier Fälle des schweren Diebstahls und der Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
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