Sie sollen seit Langem Freunde sein. Drogen bestimmten offenbar das Leben der beiden Männer, einer 28, der andere 42 Jahre alt. Die Liste der Vorstrafen des Jüngeren ist lang. Vermögens- und Drogendelikte, Diebstahl und Urkundenfälschungen zählen unter anderem dazu. Nach Bewährungs- und Geldstrafen saß er bereits Gefängnisstrafen ab.
Am Mittwochmorgen muss sich der Rieser wieder vor Gericht verantworten, wieder vor dem Amtsgericht. Diesmal lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Versuch der schweren räuberischen Erpressung. Opfer soll genau jener Freund gewesen sein, den er seit gefühlten Ewigkeiten kenne, wie der Verteidiger sagt. Um eine Gefängnisstrafe wird er auch diesmal nicht herumkommen.
Der Vorfall hat sich laut der Staatsanwaltschaft Augsburg am 14. Januar dieses Jahres in Nördlingen abgespielt. Der 42-Jährige sah aus einem Fenster seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, heißt es in der Anklage. Sein Freund soll geklingelt haben. Staatsanwalt Johannes Pausch schildert weiter, dass der Angeklagte eine schwarze Pistole aus seiner Jacke gezogen und sie auf seinen Freund gerichtet haben soll. Anschließend fielen die Worte: „Ich will jetzt auf der Stelle mein Geld haben, sonst drücke ich ab.“
Gestohlen wurde nichts
Den Vorfall hat der 42-Jährige, dem es nur schwerfällt, Zusammenhänge zu schildern und der mit einem Betreuer im Zeugenstand sitzt, erst später gemeldet. Das Opfer versucht derzeit in einer Therapie, von den Drogen loszukommen, kann sich nur schwer konzentrieren. Erst, als kurze Zeit nach der Angelegenheit mit der Waffe im Januar bei ihm eingebrochen wurde und die Polizei zu ihm kam, sprach er über die versuchte Erpressung.
Die Polizei ermittelte, ging davon aus, dass der 28-Jährige der Einbrecher gewesen sein soll. Gestohlen wurde jedoch nichts. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen des Einbruchs und nicht ordnungsgemäß aufbewahrter Waffen ein. Die Strafe, die der Angeklagte zu erwarten hätte, würde nicht ins Gewicht fallen, heißt es in der Strafprozessordnung unter dem Paragrafen 154, mit dem der Staatsanwalt die Entscheidung begründet.
Ruth Roser, die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, spricht den 28-Jährigen schuldig. Sie sagt, dass das Gesetz für schwere räuberische Erpressung eine Haftstrafe von drei bis 15 Jahren vorsehe. Weil es keine echte Waffe gewesen sei und der 28-Jährige von seinem Freund die geforderten 20 Euro nicht bekommen habe, liege hier nur der Versuch der Tat vor, ein minder schwerer Fall also.
Keine mildernde Umstände
Der Rieser muss für 15 Monate ins Gefängnis, weil Roser keine mildernden Umstände erkennen könne. Der junge Mann muss auch die Verfahrenskosten tragen. Schlechte Sozialprognose, einschlägig vorbestraft: Dass es sich während der Straftat nicht um eine echte Pistole handelte, fällt am Ende für die Richterin nicht stark ins Gewicht.
Mit seiner Forderung nach einem Freispruch hat der Anwalt des 28-Jährigen keinen Erfolg. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte: „Wegen 20 Euro mach ich mir das, was ich mir aufgebaut habe, nicht kaputt.“ Der Verteidiger wollte außerdem erreichen, dass sein Mandant die Waffen zurückbekommt, die bei der Wohnungsdurchsuchung nach seinem mutmaßlichen Einbruch sichergestellt worden sind. Der Angeklagte soll im Schützenverein gewesen sein und habe deshalb schon im Alter von 13 Jahren eine Waffe geschenkt bekommen, erklärt er.
Die Beamten stellten unter anderem Gewehre und Pistolen sicher, die er rechtmäßig besessen haben soll. Die Waffen werden laut Richterin allerdings eingezogen. Sie liegt mit ihrem Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Pausch sah eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten als angemessen an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.