Startseite
Icon Pfeil nach unten
Nördlingen
Icon Pfeil nach unten

Hund beißt Achtjährigen: Nach Hundebiss in Hainsfarth: Jagdtrieb ist „keine Entschuldigung“

Hund beißt Achtjährigen

Nach Hundebiss in Hainsfarth: Jagdtrieb ist „keine Entschuldigung“

    • |
    Ein Dobermann steht auf dem Rasen. (Symbolbild)
    Ein Dobermann steht auf dem Rasen. (Symbolbild) Foto: Horst von Weitershausen

    Der Konflikt steht wieder so groß wie der sprichwörtliche Elefant im Raum: In Hainsfarth ist ein achtjähriger Bub von einem Hund gebissen worden und wieder – wie bereits im Frühjahr in Megesheim – keimt eine emotionale Debatte über die Schuldfrage auf. Also wer trägt Schuld daran, wenn ein Hund zubeißt? Wurde das Tier provoziert? War das Tier nicht richtig erzogen? Ist gar die Rasse schuld?

    Der Elefant, also das Problem, lässt sich aber in dieser komplexen Angelegenheit nicht so einfach benennen, wie ein Experte später noch erklären wird. Zunächst zum Hintergrund: Wie berichtet, ist das Kind am Sonntag von einem Dobermann-Mischling in Hainsfarth in den Oberschenkel gebissen worden. Das Kind wurde ambulant im Krankenhaus versorgt. Wie die Polizei Nördlingen bekannt gab, war der Junge mit seinem Fahrrad unterwegs und fuhr durch den Hof zu einem anderen Anwesen. Der stellvertretende Dienststellenleiter der Nördlinger

    Hund beißt Kind: Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung

    Die Beamten ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung. Mehr könne man derzeit noch nicht sagen, teilt Schmitt weiter mit. Die Staatsanwaltschaft müsse entscheiden, was mit dem Hund geschehe, oft werde ein Diensthundeführer oder unabhängiger Sachverständiger eingesetzt.

    So geschehen ist es nach dem Vorfall in Megesheim im Mai dieses Jahres. Ein Australian Shepherd hatte ein eineinhalb Jahre altes Kind ins Gesicht gebissen. In einer anderen Version hieß es, die beiden seien beim Spielen zusammengestoßen – zumindest hatte das Kind einen Zahnabdruck und Kratzspuren im Gesicht. Der Halter wurde angewiesen, seinen Hund nur noch mit Maulkorb und schlupfsicherem Halsband sowie einer einen Meter langen Leine zu führen. Die Gemeinde Megesheim hat dem Besitzer außerdem zur Auflage gemacht, eine Hundeschule mit dem Australian Shepherd zu besuchen und ein hundepsychologisches Gutachten anzufertigen. Wie Bürgermeister Karl Kolb sagt, sei der Besitzer dem sofort nachgekommen.

    Kommunen können Auflagen zum Schutz der Bevölkerung erlassen

    Amtstierarzt Thomas Kellner ist der Ansicht, dass die Rasse eines Hundes weniger Rückschlüsse auf dessen Verhalten zulasse als Ausbildung und Erziehung. Aber gerade Schutz- oder Wachhunde hätten grundsätzlich einen ausgeprägten Jagdtrieb. Ein rennendes Kind, oder auch ein Fahrrad fahrendes Kind, würde also diesen

    Klaus Engelhardt, der Bürgermeister von Hainsfarth, ist entsetzt über den Vorfall. In der Gemeinde gelte seit Jahrzehnten eine Leinenpflicht für Hunde. Engelhardt ist zudem der Meinung, ein Hund auf einem Grundstück, das öffentlich zugänglich sei, müsse unter Kontrolle sein. „Sowas darf nicht passieren“, sagt er. Er schließt nicht aus, dass auch er Auflagen machen werde, ähnlich wie in Megesheim geschehen. Bislang haben sich aber weder Staatsanwaltschaft noch Polizei an ihn gewandt.

    Lesen Sie auch: Debatte: Enge Bindung gegen Aggressivität

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden