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Hintergrund: Streit ums Jaumann-Erbe

Hintergrund

Streit ums Jaumann-Erbe

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    Um den Nachlass von Anton und Margarete Jaumann geht es in einer Gerichtsverhandlung in Augsburg. Eine Großnichte stört sich unter anderem an den Honoraren der Testamentsvollstrecker – Nördlinger Anwälte, darunter auch Ulrich Lange.
    Um den Nachlass von Anton und Margarete Jaumann geht es in einer Gerichtsverhandlung in Augsburg. Eine Großnichte stört sich unter anderem an den Honoraren der Testamentsvollstrecker – Nördlinger Anwälte, darunter auch Ulrich Lange. Foto: Fotolia

    Es gibt Leute, die sagen, das Ries sei noch heute durch das Erbe Anton Jaumanns geprägt. CSU-Politiker erinnern gerne an das Mittelstandsfördergesetz, das der damalige bayerische Wirtschaftsminister 1974 auf den Weg gebracht hatte und weisen auf den bestehenden „Firmenmix“ in der Region hin. 18 Jahre lang bekleidete Jaumann den Posten, der gebürtige Belzheimer ist bis heute der einzige Rieser, der Staatsminister wurde. Er starb 1994, da war er 66 Jahre alt. Auch seine Frau Margarete hat ihre Spuren in der Region hinterlassen. Sie gründete die „Anton-Jaumann-Stiftung zur Pflege der Kirchenmusik im Ries“ und die „

    Die Situation ist kompliziert. Margarete Jaumann bedachte Norbert Stoffels, der ihr Beichtvater und Abt des Klosters Neresheim gewesen war, großzügig. Als weitere Haupterbin setzte sie eine Nichte ein, direkte Nachkommen hatte das Ehepaar Jaumann nicht. Als Abt Stoffels 2013 starb, fiel sein Erbe wiederum an das Kloster

    Die Kläger wollen jeweils 5000 Euro aus dem Erbe, also insgesamt 30000 Euro. Diese Vermächtnisse habe Jaumann testamentarisch verfügt, sagen sie. Das Kloster weigere sich, es auszuzahlen. Doch der Streit hat auch etliche weitere Aspekte, er zieht sich schon eine Weile hin, die Lage ist verworren. Dabei „geht es ja nicht um immens viel Geld“, wie Ulrich Jaumann sagt, ein weiterer Kläger und Verwandter der Verstorbenen. Das sei auch nicht der Grund, warum man klage. „Es geht darum, dass der Wille erfüllt wird.“ Der Wille Margarete Jaumanns. Das Kloster argumentiert, der Nachlass reiche nicht aus, um den Klägern zu geben, was diese fordern. „Als beklagte Partei strebt das Kloster in diesem Verfahren die Klärung der Frage an, ob diese Forderung rechtmäßig ist“, heißt es in einer Stellungnahme aus Neresheim. Anwältin Möhlenkamp hingegen sagt: Alle Ansprüche können erfüllt werden.

    Die Testamentsvollstrecker und Erben, sagt Möhlenkamp, seien zudem verpflichtet gewesen, vollständig Auskunft zu erteilen, was zum Nachlass gehört. Doch das sei nicht passiert. Den Verwandten der Jaumanns geht es auch um persönliche Gegenstände wie Schmuck oder Bücher. Das Kloster verweist auf den Testamentsvollstrecker – für die „Sachvermächtnisse“ sei der zuständig. Möhlenkamp hält dagegen: „Der Testamentsvollstrecker muss den Erben alles offenlegen und wird für die Erben tätig“, sagt sie. Das ist eine Seite des Konfliktes. Bis hierhin ist er kompliziert genug.

    Eine weitere betrifft eben jene Testamentsvollstrecker, die den Nachlass verwalten sollen. Diese Aufgabe hatten zunächst zwei Nördlinger Anwälte inne: Martina Brendel und der CSU-Bundestagsabgeordnete Ulrich Lange. 2014 legten sie ihr Amt nieder. Jaumanns Großnichte Möhlenkamp stört sich vor allem an der Vergütung, die die beide beanspruchen. 46 000 Euro seien das insgesamt. Laut Testament müsse die Vergütung „angemessen“ sein, berichtet Möhlenkamp. Damit seien üblicherweise zwei bis vier Prozent des Nachlasswertes gemeint, der im Fall von Margarete Jaumann nach Angaben des Klosters Neresheim rund 500000 Euro beträgt. „Bis zu unserer Intervention war die Nachlassverwaltung eine Art Selbstbedienungsladen“ , sagt Möhlenkamp.

    Ganz neu ist der Vorwurf nicht. Im Buch „Testamentsvollstrecker: Die stille Macht“ von Heide Neukirchen wird der Fall ausführlich behandelt. Die Autorin kritisiert Lange deutlich. Der CSU-Mann ist zu keiner Auskunft über Mandatsverhältnisse bereit. Der Fall, sagt er, betreffe nicht seine politische Tätigkeit. Brendel widerspricht den Vorwürfen Möhlenkamps. Jaumann habe sich für eine bestimmte Abrechnungsform entschieden. Es gehe um eine „angemessene Vergütung, die sich an den aktuellen Empfehlungen des deutschen Notarvereins orientieren soll – daran haben wir uns orientiert“, sagt sie. Ausgezahlt seien bislang auch nur 15000 Euro. Die Staatsanwaltschaft sah nach Auskunft von Möhlenkamp in dem Vorgehen der Testamentsvollstrecker kein Vergehen.

    Nachfolger von Lange und Brendel ist der Nördlinger Anwalt Klaus Walter, der seine Vorgänger verteidigt. Es gebe verschiedene Vergütungsregeln. „Man kann nicht sagen, zwei bis vier Prozent sind die Regel.“ Möhlenkamp stört sich freilich auch an der Höhe seines Honorars. Noch einmal 30000 Euro seien das, sagt die Juristin. Insgesamt summierten sich die Beträge für die Nachlassverwalter damit auf 76 000 Euro. Walter möchte sich, auch mit Hinblick auf das anstehende Verfahren, nicht groß äußern. Die Klage, die am 21. November verhandelt wird, richtet sich auch gegen ihn in seiner Funktion als Testamentsvollstrecker. „Sie stammt von vor meiner Zeit“, sagt er. Er hat sie, wenn man so will, nur geerbt. Ein Versuch, sich gütlich zu einigen, sei in der Vergangenheit gescheitert.

    Walter betont, er habe die Verwaltung des Nachlasses auch im Andenken an die Jaumanns angenommen. „Mir ist alles zuwider, was dem Ansehen dieses verdienten Politikers und seiner Gattin schadet.“ Die Vorgehensweise, die Möhlenkamps als Anwältin an den Tag lege, sagt er, könne er nicht nachvollziehen. Die Gegenseite stütze sich auf eine bestimmte Testamentsauslegung, aber tatsächlich gebe es mehrere Testamente. Auch das Kloster Neresheim weist darauf hin, Jaumann habe „mehrere Testamente errichtet“. Und im letztgültigen von 2007 seien die meisten der klagenden Verwandten Jaumanns nicht erwähnt. Vom Kloster heißt es auch, die Vergütung des Testamentsvollstreckers sei „nach den Vorgaben im Testament mit rund 62 000 Euro veranschlagt“. Das würde den Vorwurf entkräften, die Nachlassverwalter seien wie in einer Art Selbstbedienungsladen vorgegangen.

    Insgesamt eine verworrene Lage. Ein Teil davon zu entflechten, ist nun Aufgabe des Augsburger Landgerichtes.

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